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Prozess gegen mutmaßlichen Halle-Attentäter Stephan B. fortgesetzt

Von Angeklagtem aufgenommenes Tatvideo vor Gericht gezeigt

In Magdeburg ist am Mittwoch der Prozess gegen den mutmaßlichen Halle-Attentäter fortgesetzt worden. Vor dem Oberlandesgericht Naumburg wurde am zweiten Verhandlungstag das Video mit den Aufnahmen gezeigt, die der Angeklagte Stephan B. von dem Anschlag auf die Synagoge in Halle und seinen anderen Taten live ins Internet gestellt hatte.

Auf den Filmaufnahmen ist zu sehen, wie B. am 9. Oktober versuchte, die Tür der Synagoge aufzuschießen und aufzutreten, was ihm nicht gelang. Zu diesem Zeitpunkt hielten sich 52 Menschen in der Synagoge auf. B. tötet eine zufällig vorbeilaufende 40-jährige Frau und schießt später in einem Dönerimbiss um sich, wo er einen 20-Jährigen tötet.

B. kommentiert seine Taten teilweise auf Englisch. Nach seinem gescheiterten Versuch, in die Synagoge einzudringen, ruft er "Scheiße man" und bezeichnet sich mehrfach als Versager. "Einmal Verlierer, immer verloren", kommentiert er seine Taten. Auf seiner Flucht verletzte er zwei weitere Menschen schwer.

Der Angeklagte grinste anfangs beim Zeigen des Videos. Dies wurde vom Gericht zu Protokoll genommen. Einige Zuschauer im Saal hielten sich die Ohren zu und senkten den Blick zu Boden, um die Bilder nicht sehen zu müssen. Nach dem Abspielen des Videos wurde die Verhandlung von einer Pause unterbrochen.

In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Naumburg ist der 28-jährige B. unter anderem wegen zweifachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs angeklagt. Am ersten Prozesstag räumte der Angeklagte am Dienstag die Vorwürfe weitgehend ein.

Laut Anklage der Bundesanwaltschaft handelte B. aus antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven. Der Prozess findet aus Sicherheits- und Platzgründen im Landgericht Magdeburg statt. Bislang sind Termine bis Mitte Oktober anberaumt.

Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens sagte am Mittwoch, die Familie des Angeklagten, die Mutter, der Vater und die Schwester, wollen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und in der Verhandlung nicht als Zeugen aussagen.

by Von Andrea HENTSCHEL