Vor dem Landgericht Mainz hat am Montag einer der ersten Zivilprozesse um Schäden im Zusammenhang mit einer Coronaimpfung begonnen. Eine Frau klagt gegen den schwedisch-britischen Arzneimittelhersteller Astrazeneca auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000 Euro. Die beiden Parteien hätten am ersten Verhandlungstag keine Vergleichsbereitschaft gezeigt, sagte eine Gerichtssprecherin. Das Gericht habe deshalb für den 21. August einen Verkündungstermin festgesetzt.
Der Sprecherin zufolge könnte das Gericht dann entweder einen Beweisbeschluss verkünden, also die Beweisaufnahme zum Nachweis des Impfschadens anordnen, oder die Klage abweisen. In dieser beklagt die Frau, dass sie seit ihrer Coronaimpfung im März 2021 an Hörschäden durch eine Thrombose im Ohr leide. Seitdem sei sie auf einem Ohr taub.
Am Landgericht sind noch weitere Zivilverfahren gegen verschiedene Impfstoffhersteller anhängig. Termine gibt es dafür aber noch nicht. Im April wurde bekannt, dass das Landgericht im bayerischen Hof im Januar eine Klage auf Schadensersatz gegen Astrazeneca wegen Impfschäden abgewiesen hatte. Der Nutzen überwiege die Risiken, urteilten die Richter damals.
Im März 2021 hatte die Bundesregierung die Coronaimpfungen mit dem Wirkstoff von Astrazeneca vorerst ausgesetzt, weil einzelne Fälle von Blutgerinnseln im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung bekannt geworden waren. Die Ständige Impfkommission änderte ihre Empfehlung zu dem Wirkstoff "Vaxzevria" mehrfach. Mittlerweile wird in Deutschland nicht mehr damit geimpft.
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