Ein Protestcamp auf einer Wiese am Hambacher Forst im rheinischen Braunkohlerevier muss geräumt werden. Die Räumungsverfügung des Kreises Düren sei rechtmäßig, entschied das Verwaltungsgericht Aachen laut Mitteilung vom Freitag. Der Kläger könne sich auch nicht auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen. (Az. 5 K 3922/18)
Der Mann hatte das Grundstück 2012 gekauft und es der Protestbewegung zur Verfügung gestellt, die gegen die Abholzung des Walds durch den Energiekonzern RWE für den Braunkohleabbau kämpft. Dort stehen Wohnwagen der Aktivisten.
Schon kurz nach dem Kauf begann der Rechtsstreit. Der Kläger zog - erfolglos - bis vor das Bundesverfassungsgericht gegen eine Verfügung von 2013, die zuvor vom Aachener Verwaltungsgericht, dem Oberverwaltungsgericht in Münster und dem Bundesverwaltungsgericht für rechtmäßig erklärt worden war.
Die aktuelle Räumungsverfügung, nach der alle baulichen Anlagen entfernt werden müssen, wurde vom Aachener Gericht schon 2019 im Eilverfahren bestätigt. Gegen das nun ergangene Urteil kann noch ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht gestellt werden.
by Ina FASSBENDER