Vier Fragen zum Krimi
Existiert eine Provinz Brandenburg? Gibt es wirklich Menschen, die die deutschen Grenzen nicht anerkennen? Ist ein handschriftliches Testament ohne notarielle Beglaubigung überhaupt rechtskräftig? Und ist der Besitz von fünf Gramm Cannabis strafbar? Die Fragen, die der “Polizeiruf 110: Heimatliebe” am Sonntagabend aufwirft, werden hier beantwortet.
Ja, die gibt es tatsächlich. Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz werden unter der “Reichsbürgerbewegung” die Menschen zusammengefasst, welche die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als souveränen Staat bestreiten. Für sie gelten die Grenzen Deutschlands von 1937. Sie lehnen die Rechtsordnung ab, weshalb sie sich auch weigern, Steuern zu bezahlen. Auch Verwaltungsentscheidungen, wie die im “Polizeiruf 110” gezeigte Pfändung des Autos, erkennen sie nicht an. Ebenfalls real: Fantasie-Ausweise, die Reichsbürger oftmals bei sich tragen. Auch die Änderung von Kfz-Kennzeichen gehört zum Teil zu ihren Maschen.
Ja und Nein. Die Provinz Brandenburg war eine Provinz des Freistaats Preußen bis 1934. Danach wurde sie Teil des dritten Reichs – bis sie schließlich 1947 im Zuge der Auflösung Preußens zerfiel. Die frühere Provinz erstreckt sich über Teile Brandenburgs, Berlins und Polens. Laut dem Leiter der Polizeiabteilung im Brandenburger Innenministerium gibt es dort tatsächlich Reichsbürger. Allerdings sind diese eher Einzelpersonen und nicht in Gruppen organisiert. Ob sie eine Provinz Brandenburg gegründet haben, ist nicht bekannt.
Ja, das ist es. Denn ein handschriftlich verfasstes Testament steht einem notariellen in nichts nach, wie die Fachanwältin Julia Roglmeier dem “Focus” erklärt. Allerdings muss die gesamte Urkunde eigenhändig niedergeschrieben sein. Zudem ist die Unterschrift des Verfassers wichtig. Am PC verfasste und ausgedruckte Testamente sind demnach nicht rechtskräftig.
Grundsätzlich: Ja. Denn bereits bei 0,1 Gramm Marihuana in der Hostentasche handelt man in Deutschland illegal. Allerdings gibt es eine sogenannte Toleranz-Regelung, bei der von einem Strafverfahren abgesehen werden kann. Das hat 1994 das Bundesverfassungsgericht im “Cannabis-Beschluss” entschieden. Die Toleranzgrenze ist jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Meist liegt sie bei circa sechs Gramm.
(amw/spot)