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Polizei tötet Lehrer! Er wollte seine Freundin erstechen - Tödliche Schüsse mitten in Deutschland!

Polizei eröffnet Feuer auf bewaffneten Lehrer! Nach außen hin war Thomas O. (51) ein freundlicher und hilfsbereiter Nachbar, doch in seinem Privatleben offenbarte sich eine ganz andere Seite. Am Morgen wurde der Realschullehrer von der Polizei erschossen, als er versuchte, seine Freundin (41) mit einem Messer anzugreifen. Hier die dramatischen Hintergründe:

Paar hatte lautstark gestritten - Anwohner wählten den Notruf

Thomas O. lebte seit über 20 Jahren in einer Zweizimmerwohnung in der Wunibaldstraße in Nürnberg (Bayern). Er hatte eine langjährige Freundin, die nicht bei ihm wohnte, aber regelmäßig zu Besuch kam – so auch an dem Wochenende, das für ihn tödlich endete. Berichten zufolge gab es bereits am Freitagabend einen lautstarken Streit zwischen den beiden in der Wohnung. Eine Nachbarin berichtete: "Die beiden haben sich so angeschrien, dass man es im ganzen Haus hören konnte.“ Am Samstagmorgen kam es erneut zu einem heftigen Streit. Anwohner wählten gegen 10.30 Uhr den Notruf, weil die Situation eskalierte. Als die erste Polizeistreife kurz darauf eintraf, hörten die Beamten die 41-Jährige in der Wohnung um Hilfe rufen. Dann eskalierte die Situation:

Polizei bricht Tür auf - Bewaffneter Angreifer durch Schüsse gestoppt

Da niemand die Tür öffnete, traten die Polizisten diese kurerhand ein. In der Wohnung trafen sie auf Thomas O., der mit einem Messer in der Hand vor seiner Freundin stand und sie laut Polizei "massiv“ bedrohte.

Nachdem er trotz mehrfacher Aufforderung das Messer nicht niederlegte, schoss ein Beamter. O. erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen und verstarb noch an Ort und Stelle. Seine Freundin und die eingesetzten Polizisten blieben unverletzt. Thomas O. war in seiner Realschule in Zirndorf (Kreis Fürth) ein beliebter Lehrer, der Deutsch und Geschichte unterrichtete. Nachbarn beschrieben ihn ebenfalls als freundlichen Menschen, der bereitwillig älteren Frauen beim Tragen ihrer Taschen half. Die Ermittlungen zur Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs werden – wie üblich in solchen Fällen – vom Bayerischen Landeskriminalamt (LKA) unter der Aufsicht der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth durchgeführt.