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Polen macht ernst! Billionen Forderung an Deutschland bestätigt – zahlt Scholz jetzt?

Schuldet Deutschland Polen Billionen? Allem Anschein nach hat das polnische Parlament bereits eine Reparations-Resolution verabschiedet. Nun will die polnische Regierung eine diplomatische Note vorbereiten, mit der dann die Reparationsforderungen bei der deutschen Bundesregierung vorgetragen werden. Bisher hatte Deutschland weitere Zahlungen an Polen abgelehnt – ändert sich das jetzt?

Polen will Schäden aus dem Zweiten Weltkrieg von Deutschland erstattet bekommen

Die diplomatische Note soll die deutsche Regierung in Berlin spätestens Anfang Oktober bekommen. Darin wird die Höhe der Forderungen der Reparation im Zusammenhang mit der von der deutschen Wehrmacht angerichteten Schäden im Zweiten Weltkrieg in Polen festgelegt. Wie der polnische Außenminister Zbigniew Rau am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur PAP mitteilte, werde der Text der diplomatische Note nicht lang sein. Bei einem von der polnischen Regierung in Auftrag gegebenen Gutachten waren die Schäden während des Zweiten Weltkriegs in Polen auf 1,3 Billionen Euro beziffert worden. Nach dem Gutachten hatte PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski erneut Entschädigungszahlungen von Deutschland gefordert.

Polen fordert Deutschland zu Reparationszahlungen auf

Am Mittwoch hatte das polnische Parlament die Bundesregierung mit einem Beschluss dazu aufgefordert, “die rechtliche, historische, politische und finanzielle Verantwortung für die die durch den Zweiten Weltkrieg verursachten Folgen zu übernehmen.“ Insgesamt 418 der 437 zur Abstimmung anwesenden Abgeordneten hatten für die Verabschiedung der Resolution gestimmt. Das entsprechende Dokument hatte die Zustimmung der Regierungspartei PiS und auch der Opposition erhalten. Ein Abgeordneter hatte vorgeschlagen, in der Resolution das Wort “Reparationen“ zu streichen und es durch “Wiedergutmachung“ zu ersetzen. Die deutsche Bundesregierung lehnt die polnische Forderung nach Reparationszahlungen ab und beruft sich auf den Zwei-plus-Vier-Vertrag Von 1990, der die außenpolitischen Folgen der deutschen Einheit regelt.

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