Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird am Donnerstag (10.00 Uhr) vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main das Plädoyer der Verteidigung des Hauptangeklagten Stephan E. erwartet. Die Bundesanwaltschaft forderte Ende Dezember lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung. E. ist auch wegen versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling angeklagt, der wie Lübckes Familie als Nebenkläger im Prozess auftritt.
Für E.s Mitangeklagten Markus H., der sich seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft im Oktober wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten muss, forderte die Bundesanwaltschaft neun Jahre und acht Monate Haft. Die Hinterbliebenen Lübckes gehen jedoch davon aus, dass H. am Tatabend am Tatort war. Sie schlossen sich der Strafforderung der Bundesanwaltschaft überwiegend an. H.s Verteidigung soll in der kommenden Woche plädieren, die Urteilsverkündung ist für den 26. Januar geplant.
by Thomas Lohnes