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Plädoyer der Verteidigung von Mitangeklagtem in Lübcke-Prozess erwartet

Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird am Dienstag (10.00 Uhr) vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main das Plädoyer der Verteidigung des Mitangeklagten Markus H. erwartet. H. muss sich seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft im Oktober nicht mehr wegen psychischer Beihilfe zum Mord, sondern wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Darüber hinaus werden die letzten Worte H.s und des Hauptangeklagten Stephan E. erwartet.

Die Bundesanwaltschaft forderte für H. Ende Dezember wegen psychischer Beihilfe zum Mord und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz neun Jahre und acht Monate Haft. Für E. verlangte sie lebenslange Haft wegen Mordes, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung. Im Gegensatz zu E. ließ sich H. nie zum Fall Lübcke ein. Die Urteilsverkündung ist für Donnerstag geplant.

by THOMAS KIENZLE