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Peinlich! Sächsisches Amt fällt auf Betrüger rein und überweist 225.000€! Die Masche ist uralt

Peinlich – Sächsisches Sozialministerium tappt in Betrugsmasche! Dabei hat das LKA Sachsen bereits 2016 vor dieser Maschen gewarnt! Warum konnte der dreiste Betrüger trotzdem soviel Geld erbeuten – und vor allem wie? Hier alle Hintergründe:

Amt blamiert sich bis auf die Knochen – und verschleudert unsere Steuern

Das Sächsische Sozialministerium ist Opfer einer lang bekannten Betrugsmasche geworden und hat dabei 225.000 Euro auf ein falsches Bankkonto überwiesen. Bereits im Jahr 2016 warnte das Landeskriminalamt Sachsen vor dieser Masche, bei der Kriminelle E-Mails abfangen, manipulieren und mit seriös wirkenden Forderungen an den Empfänger herantreten. Das Sozialministerium bestellte Ende letzten Jahres einen Schutzzaun zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest und erhielt im Februar die Rechnung per E-Mail. Ein Monat später erhielt das Ministerium eine weitere E-Mail, diesmal von den Betrügern, die behaupteten, dass sich die Bankdaten des Lieferanten geändert hätten und die Zahlung auf das neue Konto überwiesen werden solle.

Warnung des Landeskriminalamts ignoriert

Das Ministerium bestätigte den Vorfall und erklärte, dass eingehende Rechnungen normalerweise von zwei unabhängigen Personen geprüft werden. In diesem Fall gab es jedoch eine Lücke in der Prüfkette, wodurch die 225.000 Euro auf das Konto der Betrüger überwiesen wurden. Ein Ministeriumssprecher teilte mit, dass bereits Maßnahmen ergriffen wurden, um solche Vorfälle zukünftig zu verhindern. Die Rechnungslegung per E-Mail soll durch ein elektronisches System ersetzt werden, was das Ändern von Kontodaten erschweren würde.

Der Vorfall wirft die Frage auf, warum das Sozialministerium trotz der Warnungen des Landeskriminalamts auf die Betrugsmasche hereingefallen ist. Bereits 2016 hatte das Landeskriminalamt Sachsen vor dieser speziellen Form des E-Mail-Betrugs gewarnt. Es ist unverständlich, dass das Ministerium die Warnungen nicht ernst genug genommen hat und keine entsprechenden Schutzmaßnahmen ergriffen hat.

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