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Patientenschützer bekräftigen Nein zu Gesetzentwürfen für Sterbehilfe

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat ihr Nein zu den Gesetzentwürfen für eine organisierte Sterbehilfe bekräftigt. Die Einführung solcher Regelungen würde "harte Suizide" nicht verhindern, sagte Vorstand Eugen Brysch am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP. Zudem gingen die vorliegenden Entwürfe über die Sorgen Sterbenskranker hinaus. "Vielmehr entfalten sie Wirkung auf lebenssatte, psychisch kranke oder depressive Menschen." Deshalb sei ein klares Nein zu jedem der Anträge "die einzige Chance, das ethische Dilemma nicht zu vergrößern".

Es sei zugleich "richtig und wichtig", dass der Bundestag am Donnerstag über die gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe entscheide. Eine Verschiebung werde keine neuen Erkenntnisse für die Abgeordneten bringen. 

Eine Ablehnung bedeutet keinesfalls ein Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung, sagte Brysch. "Doch bedauerlich ist, dass die Suizidprävention viel zu sehr auf der Strecke bleibt." Zugleich sollte der Sterbehelfer selbst strafrechtlich in den Blick genommen werden. Schließlich erfordere sein Tun höchste Sachkunde und er habe zweifelsfrei sicherzustellen, dass der Suizid selbstbestimmt gewünscht werde. "Ausgeschlossen werden muss in jedem Fall, dass organisierte Suizidangebote gegen Gebühr erfolgen", forderte Brysch. 

Der Bundestag stimmt voraussichtlich am Donnerstag über konkurrierende Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe ab, die jeweils fraktionsübergreifend erstellt wurden. Es soll geregelt werden, wie Sterbewillige Zugang zu todbringenden Medikamenten bekommen können und wie Helfer vor Strafe geschützt werden. Die bisherigen Regelungen waren vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden.

hex/cne