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OVG: Kein Schutz vor Abschiebung für tunesischen mutmaßlichen Islamisten Sami A.

Gefährder scheitert mit Berufung gegen Urteil aus Gelsenkirchen

Der mutmaßliche Islamist Sami A. ist mit seinem Asylverfahren auch vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gescheitert. Laut Mitteilung vom Dienstag ließ das Gericht die Berufung des Tunesiers gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen nicht zu. Das Verwaltungsgericht hatte sein Abschiebeverbot für A. im Januar 2019 aufgehoben, weil für ihn in seinem Heimatland keine Foltergefahr mehr bestehe.

Das OVG begründete seine Entscheidung damit, dass A. keine erforderlichen Gründe für eine Berufung dargelegt habe. Er habe "hauptsächlich eine abweichende rechtliche Bewertung seines Falls" erreichen wollen und dafür "Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils" geltend gemacht. In asylrechtlichen Verfahren rechtfertige das jedoch keine Berufung. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Der von den deutschen Behörden als islamistischer Gefährder eingestufte A., der Leibwächter des früheren Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden gewesen sein soll, war im Sommer 2018 rechtswidrig nach Tunesien abgeschoben worden. Kurz zuvor hatte das Verwaltungsgericht noch ein Abschiebeverbot verhängt, weil A. in seiner Heimat Folter drohe. Später wurde dieses Abschiebeverbot wieder aufgehoben. Hintergrund war eine diplomatische Zusicherung der tunesischen Botschaft, derzufolge die Gefahr der Folter laut Verwaltungsgericht "nicht mehr wahrscheinlich" sei.

by INA FASSBENDER