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OLG: Zu Haftstrafe verurteilter Kampfsportler durfte auf Fahrt gefesselt werden

Ein wegen sexueller Nötigung zu einer Haftstrafe verurteilter Kampfsportler ist vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit Beschwerden wegen seiner Fesselung bei Transportfahrten gescheitert. Das Gefängnis habe die Fesselung an den Füßen bei der Fahrt zum Arzt und zu einer gerichtlichen Anhörung anordnen dürfen, erklärte das Gericht am Mittwoch. Der Häftling hatte nach einem Arbeitsunfall untersucht werden müssen.

Die Justizvollzugsanstalt Bochum argumentierte, dass er Kampfsportler mit erheblicher Wettkampferfahrung sei und trotz des Unfalls nicht festgestanden habe, dass er in seiner Beweglichkeit eingeschränkt gewesen sei. Außerdem hätten die Wärter sein Verhalten als unauthentisch und unterschwellig drohend empfunden, er sei nicht zur Mitarbeit bereit gewesen. Ähnlich begründete es die Entscheidung für die Fesselung bei der Fahrt zum Gericht.

Diese Erwägungen reichten aus, um die Fesselung zu begründen, erklärte das Oberlandesgericht. Es betonte, dass die körperliche Bewegungsfreiheit vom Grundgesetz geschützt sei. Darum dürften Gefangene nur in Ausnahmefällen gefesselt werden, wobei die Anforderungen während eines Transports wegen der höheren Fluchtgefahr weniger streng sind.

Ob eine Fesselung rechtmäßig gewesen sei, dürften Betroffene auch noch im Nachhinein gerichtlich überprüfen lassen, teilte das Gericht weiter mit. Dabei müsse jeweils der Einzelfall betrachtet werden. Die Entscheidung in Hamm fiel bereits im April, wurde aber erst am Mittwoch veröffentlicht.

smb/cfm