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OLG Hamm verhandelt Mitte September über Schmerzensgeld nach Germanwings-Absturz

Berufung von drei Angehörigen eingelegt

Sechseinhalb Jahre nach dem Germanwings-Absturz in den französischen Alpen mit 150 Toten verhandelt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm über die Berufung von drei Klägern. Der Verhandlungstermin sei für den 14. September angesetzt, teilte das Gericht am Freitag mit. Es geht um höhere Schmerzensgeldzahlungen, die das Landgericht Essen in erster Instanz vor einem Jahr ablehnte. (Az. 27 U 84/20)

Die Germanwings-Maschine war am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf abgestürzt. Alle 150 Menschen an Bord starben. Der unter Depressionen leidende Kopilot soll das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht haben, um sich selbst zu töten.

Die Lufthansa leistete nach dem Unglück bereits Zahlungen, die Angehörige der Opfer aber als zu niedrig empfinden. Sie werfen der Fluggesellschaft vor, dass die flugmedizinischen Untersuchungen des Kopiloten nicht gründlich genug gewesen seien. Vor dem Landgericht Essen klagten ursprünglich acht Angehörige, drei von ihnen legten nach der Abweisung der Klage Berufung beim OLG Hamm ein.

by Sascha SCHÜRMANN