Öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen dürfen an Sonn- und Feiertagen öffnen. Angesichts der gewandelten kulturellen Funktionen gebe es ein Bedürfnis für die Nutzung der Bibliotheksräume an Ort und Stelle, erklärte das Oberverwaltungsgericht des Landes am Donnerstag in Münster. Damit scheiterte die Gewerkschaft Verdi mit einem Normenkontrollantrag. (4 D 94/20.NE)
Das Land will die Öffnung von öffentlichen Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen erlauben. Ein Entwurf dafür wurde vom Landtag einstimmig angenommen. Der Senat gab dem Vorhaben nun statt, weil öffentliche Bibliotheken unter anderem als Orte der Begegnung, der Kommunikation und der Information dienten. Gerade eine Öffnung an Sonn- und Feiertagen führe zu einem erheblichen Besucherstrom aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.
ald/cfm