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Oberverwaltungsgericht in Münster billigt Maskenpflicht im Unterricht

Maßnahme der nordrhein-westfälischen Regierung ist zumutbar und erforderlich

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die von der nordrhein-westfälischen Regierung angeordnete Maskenpflicht im Schulunterricht in einem Eilverfahren abgesegnet. Die Maßnahme sei sowohl zumutbar als auch verhältnismäßig und erforderlich, erklärten die Richter in ihrer Entscheidung vom Donnerstag. Sie wiesen damit laut Gericht die Anträge dreier Schüler aus dem Kreis Euskirchen ab. (Az. 13 B 1197/20.NE)

Die Schüler im Alter von zehn bis 15 Jahren hatten ihr Vorgehen demnach hauptsächlich mit dem Argument begründet, dass es keine wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit einfacher Masken gebe. Das Gericht hingegen betonte, die Maskenpflicht sei nach vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen sehr wohl geeignet, die Verbreitung von Viren einzudämmen. Angesicht der durch die Rückkehr zum Präsenzunterricht gegebenen epidemiologischen Risiken sei die Anordnung Landesregierung deshalb "nicht zu beanstanden".

Der Schritt sei ferner auch unvermeidbar, weil alternative Maßnahmen wie die Einhaltung von größeren Mindestabständen wegen begrenzter Raumkapazitäten praktisch nicht umsetzbar seien. Insgesamt leiste die Anordnung der Landesregierung "aus virologischer Sicht einen wesentlichen Beitrag dazu, in der gegenwärtigen pandemischen Lage in Nordrhein-Westfalen erneute coronabedingte (Teil-)Schließungen von Schulen so weit wie möglich zu verhindern", erklärte das Gericht. Sie seien eine Belastung, diese sei allerdings zumutbar.

Auch das von den Klägern ebenfalls angeführte Argument möglicher Gesundheitsschäden durch das längere Tragen von Masken erkannten die Richter nicht an. Ein solches Risiko sei "nicht feststellbar".

Nordrhein-Westfalen ist das bislang einzige Bundesland, das sich für eine Maskenpflicht im Unterricht entschloss. In anderen Bundesländern, in denen die Schule nach den Sommerferien bereits wieder startete, ist das Tragen nur außerhalb des Unterrichts etwa in Pausen oder auf Fluren vorgeschrieben. Detailregeln variieren.

Die am Donnerstag abschlägig beschiedene Klage ist nach Angaben des OVG nicht die einzige. Bei dem Gericht sind demnach noch elf weitere Eilverfahren zur Maskenpflicht an Schulen anhängig.

by Ina FASSBENDER