1476:

Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt IS-Anhänger zu Bewährungsstrafen

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat zwei Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zu Jugendstrafen auf Bewährung verurteilt. Sie wurden wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen, teilte das OLG am Mittwoch mit.

Ein 29-jähriger Beschuldigter erhielt demnach eine Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Mitangeklagt war eine 28-Jährige, sie erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass beide im März 2015 nach Syrien reisten, um sich dem IS anzuschließen. Dort stellte sich der 29-Jährige der Miliz als Kämpfer zur Verfügung. Später wurde er in die Militärverwaltung verlegt. Die 28-Jährige führte den gemeinsamen Haushalt. 

Ende 2015 sagten sich beide vom IS los und reisten über die Türkei zurück nach Deutschland. Strafmildernd wirkte sich nach Angaben des OLG aus, dass beide den IS bereits nach kurzer Zeit aus eigenem Antrieb wieder verließen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. /

ald/bro