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NRW – neue Corona-Regeln treten HEUTE in Kraft! Das müssen Sie jetzt wissen

Mit dem Beginn des Monats Oktober ist in Nordrhein-Westfalen die neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten, die nun erst einmal bis Ende Oktober gültig bleiben wird. Angesichts weiterer Lockerungen spricht Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) jetzt von “weiteren Schritten in Richtung Normalität“. Das Tragen der Maske im Freien ist nun keine Pflicht mehr, sondern nur eine Empfehlung.

Nordrhein-Westfalen beschließt weitere Lockerungen in der Corona-Pandemie

Wegen der zur Zeit weitgehend kontrollierten Infektionszahlen der Corona-Pandemie gehen auch in Nordrhein-Westfalen die Lockerungen der Beschränkungen weiter. Am Donnerstag hatte der Inzidenwert in Nordrhein-Westfalen bei 55,9 gelegen und sich damit noch ein wenig unter dem bundesweiten Wert von 63 angesiedelt. Mittlerweile haben sich in dem westdeutschen Bundesland bisher 67,6 Prozent der Bürger vollständig gegen das Coronavirus impfen gelassen. Nun werden also weitere Lockerungen vorgenommen. So dürfen neben Geimpften und Genesenen künftig auch mit Schnelltest negativ getestete Menschen wieder Clubs und Diskotheken besuchen. Der Mindestabstand in den Restaurants wird abgeschafft. Im Freien sind die Menschen nicht mehr verpflichtet eine Maske zu tragen. Es wird lediglich weiterhin empfohlen die Maske weiter zu verwenden. Zudem dürfen Veranstaltungen unter freiem Himmel wieder mit voller Zuschauerzahl stattfinden. Bei Veranstaltungen in Innenräumen dürfen ab 5.000 Zuschauern wieder 50 Prozent des Fassungsvermögens ausgelastet werden.

Grundsätzlich gilt in Nordrhein-Westfalen weiterhin die 3G-Regel

Bis zum Ende des Monats wird in Nordrhein-Westfalen auch weiterhin die 3G-Regel (genesen, geimpft, getestet) gültig bleiben. Jedoch ist im Fall von Club- und Discobesuchen zukünftig wieder ein negativer Schnelltest ausreichend um Zutritt zu erhalten. Dieser darf dann allerdings nicht älter als sechs Stunden sein. Im Restaurant muss die Maske immer dann aufgesetzt werden, wenn der eigene Platz verlassen wird. Bisher steht allerdings noch eine Entscheidung zum zukünftigen Ablauf in den Schulen aus. Diese Entscheidung will die Landesregierung dann in der kommenden Woche treffen. Bisher steht lediglich fest, dass die Schülerinnen und Schüler in ihrer Freizeit als getestete Personen gelten, weil in den Schulen regelmäßige Tests durchgeführt werden. Im Zweifelsfall müssen Schüler ab 16 Jahren dann aber ihren Testnachweis aus der Schule vorzeigen.

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