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NPD geht erfolgreich gegen Abhängen von Wahlplakaten in Mönchengladbach vor

Die rechtsextreme Kleinpartei NPD ist vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich gegen das Abhängen von Wahlplakaten durch die Stadt Mönchengladbach vorgegangen. Die Ordnungsverfügung aus dem Jahr 2019 sei rechtswidrig gewesen, stellte das Gericht am Mittwoch in Leipzig fest. Auf den Plakaten hatten unter anderem Ortsnamen von Städten gestanden, in denen Migranten angeblich Deutsche getötet haben sollen, daneben unter anderem der Spruch "Migration tötet".

Gegen das Abhängen der Plakate im Europawahlkampf zog der NPD-Kreisverband vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf und das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster gaben allerdings der Stadt Recht und wiesen die Klage der NPD ab. Diese Urteile wurden vom Bundesverwaltungsgericht nun geändert.

Dabei ging es um die Meinungsfreiheit, wie eine Sprecherin erläuterte. Das Oberverwaltungsgericht habe die Auslegungsgrundsätze verletzt, die das Bundesverfassungsgericht dazu entwickelt habe. Bei mehrdeutigen Aussagen müsse die Interpretation zugrunde gelegt werden, die noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Andere Gerichte hätten ihren Entscheidungen eine Deutung dieses Wahlplakats zugrunde gelegt, die von derjenigen der nordrhein-westfälischen Gerichte abweiche.

Unmittelbare konkrete Folgen hat die Entscheidung aus Leipzig allerdings nicht, weil der Wahlkampf, um den es ging, längst beendet ist. Die NPD holte bei der Europawahl 2019 laut Bundeswahlleitung 0,3 Prozent der Stimmen aus Deutschland.

smb/cfm