Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat am Donnerstag zwei Rockergruppierungen verboten und aufgelöst. Betroffen sind der Verein "Bandidos Motorcycle Club Hohenlimburg/Witten" und die zugehörige Teilorganisation "Los Compadres Hagen", wie Innenminister Herbert Reul (CDU) in Düsseldorf erklärte. Die Mitglieder der Rockergruppierungen stünden unter Verdacht, schwere Straftaten verübt und eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben.
"Auf das Konto der Mitglieder gehen versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung sowie zahlreiche Verstöße gegen das Waffengesetz", sagte Reul. Auf offener Straße habe es Schießereien gegeben. "Die Rocker spielen mit dem Leben von unschuldigen Menschen und bedrohen die öffentliche Sicherheit", fügte der Minister hinzu.
Es sei die Pflicht des Staats, durchzugreifen und die Bürger zu schützen. "Brutal ausgetragene" Feindschaften dulde die Polizei nicht. "Das Gewaltmonopol hat der Rechtsstaat, nicht die Rocker", erklärte Reul.
Im Zusammenhang mit dem Verbot fand seit dem frühen Morgen eine Großrazzia in Dortmund, Hagen und dem Märkischen Kreis statt. Laut Innenministerium wurden unter Einsatzleitung des Dortmunder Polizeipräsidiums 28 Objekte durchsucht. Zeitgleich sei das Vereinsverbot übermittelt worden. Konkret richte sich dieses gegen 28 Mitglieder des Vereins "Bandidos Motorcycle Club Hohenlimburg/Witten" und dessen Teilorganisation "Los Compadres Hagen".
Bei der Razzia waren 488 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz, darunter auch Kräfte der Spezialeinheiten. Das Vereinsvermögen wurde den Angaben zufolge beschlagnahmt. Auch mehrere Motorräder, Kutten und geringe Mengen Drogen seien beschlagnahmt worden. Die groß angelegte Razzia gegen die Rocker wurde dem Innenminister zufolge "unter strenger Geheimhaltung" geplant.
In Nordrhein-Westfalen hatte es in der Vergangenheit mehrere blutige Auseinandersetzungen zwischen den verfeindeten Rockergruppierungen "Bandidos" und "Hells Angels" gegeben. Gegen mutmaßliche Mitglieder der Führungsriege der "Bandidos" läuft seit Oktober ein Verfahren vor dem Hagener Landgericht.
by afp