Das Landgericht im baden-württembergischen Heilbronn hat im Falle eines erstickten Neugeborenen dessen Mutter zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Die zum Tatzeitpunkt 17-Jährige wurde wegen Totschlags schuldig gesprochen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sie ihr neugeborenes Kind im August 2022 gleich nach einer Hausgeburt in Neckarsulm in einem Duschtuch erstickte.
Die Staatsanwaltschaft stufte die Tat zunächst als fahrlässige Tötung ein und erhob im Februar Anklage am Amtsgericht Heilbronn. Das Amtsgericht ging jedoch von einer vorsätzlichen Tötung aus, weswegen es das Verfahren dem Landgericht vorlegte. Dieses eröffnete und führte dann auch den Prozess.
Weil die mittlerweile 18-Jährige zum Tatzeitpunkt minderjährig war, wurde seit November unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Mit dem Urteil blieben die Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre Jugendhaft beantragte. Die Verteidigung forderte eine Bewährungsstrafe.
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