Das geplante Förderprogramm zum Heizungstausch soll Anfang des kommenden Jahres starten. "Nach Befassung des Haushaltsausschusses des Bundestages sollen die finalen neuen Förderkonditionen schnellstmöglich zur Anwendung kommen", heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, die AFP am Dienstag vorlag. Geplant sei der Start des Programms zum 1. Januar 2024. Mögliche Übergangsregelungen werden demnach aktuell geprüft.
Nach langem Ringen hatte sich die Ampel-Regierung im Juni auf das Gebäudeenergiegesetz, auch Heizungsgesetz genannt, geeinigt. Die Verabschiedung durch den Bundestag wurde vor der Sommerpause durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt und soll nun in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause Anfang September stattfinden.
Das Gesetz sieht vor, den schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen voranzutreiben und Deutschland damit klimafreundlicher zu machen. Zunächst sollen die Regelungen aber nur für Neubauten in Neubaugebieten gelten, für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb dieser Gebiete soll zunächst eine kommunale Wärmeplanung erarbeitet werden.
Flankiert werden die Gesetzespläne von einem Förderprogramm. Grundsätzlich sollen Hausbesitzer beim Umrüsten auf eine klimafreundlichere Heizung demnach mit 30 Prozent der Kosten unterstützt werden. Wer im Eigenheim wohnt, soll außerdem noch 20 Prozent "Klima-Geschwindigkeitsbonus" beantragen können, der sich ab 2028 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte reduziert. Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 40.000 Euro, sollen zudem weitere 30 Prozent Förderung erhalten können.
Diese Einkommensgrenze unterbieten immerhin 40 bis 45 Prozent der Haushalte, die im Eigenheim wohnen, erklärte die Bundesregierung. Keinen Geschwindigkeitsbonus können derweil vermietende Eigentümer beantragen: "Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer sind beim Tausch besonders belastet, weshalb sie im Fall von alten ineffizienten Heizungsanlagen besonders unterstützt werden sollen", erklärte die Regierung dazu.
Zusätzlich plane die Förderbank KfW "vorgesehene zusätzliche einkommensabhängig zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten", wie es in der Antwort der Bundesregierung heißt. Auch diese sollen voraussichtlich ab dem 1. Januar an den Start gehen.
Zudem hält es die Bundesregierung unter Verweis auf Branchenangaben für denkbar, dass die Preise für Wärmepumpen inklusive der Installation um etwa 40 Prozent sinken. "Die Kostensenkungen bei hohen Stückzahlen ergeben sich durch optimierte Produktionsprozesse, sinkende Margen pro Stück, optimierte Produkte". Das wiederum ermögliche kürzere Installationszeiten und die Senkung der Kosten dafür, "wenn Handwerksbetriebe ihre Prozesse optimieren". Wärmepumpen gelten als klimafreundlich, wenn sie Strom aus erneuerbaren Energien nutzen.
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