Mehr als dreieinhalb Jahre nach der Vergewaltigung und Tötung einer 17-Jährigen in Ludwigshafen muss sich der Mörder seit Dienstag erneut vor dem Landgericht Frankenthal verantworten. Dass er des Mordes schuldig ist, steht bereits fest - das bestätigte der Bundesgerichtshof im Sommer. Über einen weiteren Vorwurf und die Strafe wird in der rheinland-pfälzischen Stadt nun neu verhandelt.
Das Landgericht hatte den Angeklagten im August 2022 zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Es sah als erwiesen an, dass der damals 17-Jährige das Mädchen im März 2020 am Willersinnweiher in Ludwigshafen vergewaltigt und dabei gewürgt hatte. Dabei habe er zumindest billigend in Kauf genommen, dass sie sterben würde.
Er wurde außerdem des sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen schuldig gesprochen. Das Gericht stellte fest, dass er insgesamt dreimal mit zwei Mädchen Geschlechtsverkehr hatte, die damals noch jünger als 14 Jahre waren. Vom Vorwurf einer weiteren Vergewaltigung sprach es ihn frei und lehnte es ab, die Sicherungsverwahrung vorzubehalten.
Dagegen wandte sich die Staatsanwaltschaft an den Bundesgerichtshof. Dieser entschied, dass über die weitere Vergewaltigung sowie einen Vorbehalt der Sicherungsverwahrung noch einmal verhandelt werden müsse. Ein solcher Vorbehalt bedeutet, dass nach der Haftzeit geprüft wird, wie gefährlich der Verurteilte noch ist.
Auch über die Strafe für den Angeklagten wird nun neu entschieden. Das Landgericht setzte vorerst 14 Verhandlungstermine bis Ende Januar an.
smb/cfm