Im Augenblick befindet Deutschland sich in einer kritischen Phase, in der die Zahlen der Infektionsfälle mit dem Coronavirus immer weiter ansteigen. Nun könnte in der 3. Corona-Welle auch die Anzahl der jüngeren Todesopfer steigen. Aus diesem Grund müssen die Impfungen so schnell wie möglich vorangetrieben werden. Doch offenbar ist der Impf-Fortschritt in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Wenn man die Bevölkerungsgröße als Maßstab nimmt, dann sind bisher im Saarland die meisten Impfungen erfolgt. Dort wurden bis zum 26. März 12,3 Prozent der Bewohner mindestens 1 mal gegen das Coronavirus geimpft, in Sachsen hingegen haben bisher nur 8,9 Prozent der Bewohner mindestens 1 Impfung erhalten. Viele Bundesländer sind seit Anfang März dazu übergegangen Menschen aus der 2. Priorisierungsgruppe zu impfen. Aber in vielen Bundesländer ist man auch weiterhin mit der 1. Priorisierungsgruppe beschäftigt. In der 2. Gruppe befinden sich Menschen mit “hoher Priorität“. Dazu gehören Personen im Alter von über 70 Jahren und Menschen mit Vorerkrankungen, bei denen eine Covid-19-Erkrankung ein hohes oder sehr hohes Risiko darstellen würden. Unter anderem sollen deshalb Menschen mit Trisomie 21 und auch Menschen mit geistiger Behinderung oder Demenz geimpft werden. Zusätzlich werden auch noch Patienten von Organtransplantationen, Krebskranke, Menschen mit chronischen Leber- oder Nierenerkrankungen oder schweren Lungenerkrankungen in die Impfliste aufgenommen. Ausnahmen soll es für zwei enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen oder Schwangeren geben. Auch Personen, die in ambulanter Pflege oder in stationären Einrichtungen mit geistig oder psychisch behinderten Menschen arbeiten, können sich jetzt impfen lassen. Dasselbe gilt für alle Personen die in medizinischen Einrichtungen arbeiten, sowie zu den Einsatzkräfte von Polizei oder Bundeswehr zählen.
Weitere Menschen, die sich bereits jetzt impfen lassen können, sind die Menschen, die in den Auslandsvertretungen von Deutschland rund um den Globus arbeiten. Dies umfasst auch Menschen, die im Ausland für politische Stiftungen oder Organisationen im Einsatz sind. Desweiteren können sich Personen impfen lassen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind. Personen die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht sind oder dort arbeiten, haben nun ebenfalls ein Recht darauf sich in der 2. Priorisierungsphase impfen zu lassen.
Eine Impfung in der 2. Priorisierungsgruppe ist aktuell bereits in den folgenden Bundesländern möglich: Baden-Württemberg, Bayern (allerdings nicht in allen Landesteilen), Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern. Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thürigen und Schleswig-Holstein. Allerdings haben in vielen dieser Bundesländern noch immer Patienten der 1. Priorisierungsgruppe den Vorrang. Dies bedeutet, dass sich die Personen der 2. Priorisierungsgruppe bereits anmelden können und dann auch zeitnah einen Termin für ihre Impfung erhalten. Zuletzt war gemeldet worden, dass ein wenig mehr als 10 % der Bundesbürger zumindestens 1 Impfung erhalten hat. Rund 4,5 % der Bundesbürger hat sogar bereits die beiden notwendigen Impfungen verabreicht bekommen.