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Nach Haftentlassung: Asylbewerber sticht Menschen nieder - Aber Eritreer kann nicht abgeschoben werden - warum?!

Wahnsinn! – Es hat nicht lange gedauert! Nur vier Monate nach seiner Haftentlassung hat Khalid O., ein polizeibekannter Messerangreifer, erneut zugeschlagen und einen Mann schwer verletzt. Der 29-Jährige, der eigentlich längst nach Eritrea abgeschoben werden sollte, bleibt weiterhin in Deutschland - und kann angeblich nicht abgeschoben werden, warum müssen wir solche Menschen in unserer Mitte dulden? Hier mehr:

Plattenbau in Dresden wird zum Tatort

In einer Wohnung in Dresden hat Khalid O. laut Ermittlern einen 33-jährigen Libyer niedergestochen. Es wird vermutet, dass der Streit wegen Drogenkonsum ausgelöst wurde. Das Opfer erlitt schwere Rückenverletzungen und wurde ins Krankenhaus gebracht. "Der Ermittlungsrichter hat Haftbefehl wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erlassen“, erklärte Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt. Erst am 11. Juni 2024 war der Eritreer aus dem Gefängnis entlassen worden, nachdem er vier Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung abgesessen hatte. Khalid O. hatte in Dresden-Gorbitz drei Flüchtlinge angegriffen. Einem von ihnen stach er in Bauch und Brust, einem anderen wollte er die Kehle durchtrennen, und der dritte verletzte sich schwer, als er aus Angst aus dem Fenster sprang. Bei seiner Festnahme trug der Eritreer drei Messer bei sich.

Asylbewerber machte Problem während der Haft

Auch in der Haft war O. als Problemhäftling bekannt. Er bespuckte und beleidigte das Personal, griff Mitinsassen an und versuchte, unter einem Sicherheitszaun hindurchzugraben. Nur sechs Tage nach seiner Entlassung sorgte er erneut für Aufsehen, als er in einem Polizeirevier randalierte. Kurz darauf schlug er eine Bahn-Mitarbeiterin, die ihn beim Schwarzfahren erwischte. Als die Polizei ihn festnahm, trug er erneut ein Küchenmesser bei sich. Obwohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seinen "Schutzstatus als Asylsuchender“ widerrufen hatte, wurde gleichzeitig ein Abschiebeverbot verhängt. Khalid O. hatte umgehend Klage gegen die BAMF-Entscheidung eingereicht. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung wird er "geduldet“ und kann nicht in Abschiebehaft genommen werden.

Abschiebung nach Eritrea nahezu unmöglich

Die zuständige Landesdirektion Sachsen hat bisher keine weiteren Informationen zum Stand des Verfahrens bekanntgegeben. Doch selbst wenn Khalid O. den Rechtsstreit verliert, könnte er in Deutschland bleiben – er besitzt keinen Pass. "Der Betroffene verfügt nicht über die notwendigen Reisedokumente“, bestätigt die Sprecherin der Landesdirektion, Valerie Eckl. "Ersatzdokumente aus Eritrea zu beschaffen, ist nahezu unmöglich“, sagte ein Asyl-Experte der BILD. "Seit Jahren gelingt es Deutschland nicht, Straftäter aus Ländern wie Eritrea oder Somalia abzuschieben. Hier muss die Bundesregierung dringend eine Lösung mit Drittstaaten finden, um solche Intensivtäter außer Landes zu bringen.“