122656:

Nach dem Lockdown-Schock – Wer kann jetzt Hilfsmittel beantragen – eine Übersicht

Ab Montag wird ganz Deutschland in einen Lockdown light gehen. Deshalb werden wieder zahlreiche Geschäfte geschlossen werden. Besonders nach den scharfen Maßnahmen im Frühjahr ein erneuter Schock für viele Unternehmen, die ebenso wie Künstler und Professionelle nun ihre Tätigkeit erneut einstellen müssen.

Gastronomiebetriebe müssen wieder schließen

Ab Montag werden alle Gastronomiebetriebe erneut für mindestens 4 Wochen schließen müssen. Und das obwohl viele Restaurants seit der Wiederöffnung sowohl Hygienekonzepte als auch Kontaktlisten vorschriftsmäßig genutzt haben. Außerdem hatte das Robert-Koch-Institut keine Indizien, dass sich zahlreiche Menschen in Restaurants und Gaststätten angesteckt hätten. Trotzdem müssen diese Unternehmen nun wieder schließen. Wie auch im Frühjahr dürfen sie lediglich Speisen zum Abholen oder zur Auslieferung zubereiten. Ein harter Schlag für die Branche, der vermutlich schon bald katastrophale Folgen haben wird. Denn die Wirtschaftsauskunftei Crif Bürgel warnt schon jetzt vor einer Pleitewelle in der Gastronomiebranche. Etwa 8300 Restaurants, Gaststätten, Imbisse und Cafés in Deutschland sollen Ende Oktober 2020 bereits insolvenzgefährdet sein. Dabei handele es sich um 14,5 Prozent der untersuchten Betriebe. Durch die erneute Schließung dürfte sich diese Lage noch verschärfen, so dass Crif Brügel eine dramatische Einschätzung macht: “Im ersten Quartal 2021 könnte jedes fünfte Unternehmen aus der Gastronomie insolvenzgefährdet sein“, erklärte deren Geschäftsführer Frank Schlein.

Unternehmen sollen 75 % Umsatz des Vorjahresmonats erhalten

Nun allerdings will die Bundesregierung den betroffenen Wirten und Restaurantbesitzer unter die Arme greifen. Der Staat bietet den Betrieben aus der Gastronomiebranche an insgesamt 75 % des Umsatzes vom November 2019 zu zahlen, um die finanziellen Auswirkungen des neuen Lockdowns abzufedern. Diese Mittel sollen direkt an die Eigentümer ausbezahlt werden. Die Details wie diese Hilfen beantragt werden können, werden am Donnerstag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und dem deutschen Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorgestellt. “Der November ist der Monat der Wahrheit“, erklärte Scholz, der auch Solo-Selbständige, Künstler und vielen andere Kleinunternehmer Hilfe anbietet. Man plane die Überbrückungshilfen teilweise umzuwandeln, damit diese nun auch für spezielle Branchen und Situationen nützen. Außerdem will Scholz KfW-Kreditprogramm weiterentwickeln, um den Unternehmen einen schnellen Zugriff auf finanzielle Mittel über deren Hausbank zu ermöglichen.

Wirtschaftshilfen im Beschlusspapier verankert

Die Hilfen für die Unternehmen wurden diesmal auch gleich im Beschlusspapier von Bund und Ländern verankert. Dort wird folgendes festgelegt: “Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.“ Zudem wid auch gleich die Größenordnung der Hilfen binden festgelegt. “Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden Euro haben.“

Beliebteste Artikel Aktuell: