Mitfahrer engagierten Anwälte
Der schwere Autounfall von Kevin Hart (40, “Mein Bester & ich”) wird aller Voraussicht nach ein gerichtliches Nachspiel haben. Wie das US-Portal “TMZ” berichtet, haben sich sowohl der Fahrer als auch der Passagier auf dem Rücksitz bereits einen Rechtsbeistand genommen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Hart selbst war in seinem eigenen Fahrzeug auf dem Beifahrersitz während des Unglücks, bei dem er sich – wie seine Mitfahrer – schwere Rückenverletzungen zugezogen hatte.
Noch scheint allerdings nicht klar, wer überhaupt verklagt werden soll. Laut “TMZ” gibt es hier zwei mögliche Varianten: Zum einen Hart selbst, da er den 720-PS-starken Oldtimer, einen Plymouth Barracuda aus dem Jahr 1970, nicht mit Gurten oder gar Airbags ausgerüstet hat. Angeblich wollte Hart das Auto so authentisch wie möglich restaurieren lassen und verzichtete deswegen auf solche Sicherungssysteme, was kein Gesetzesverstoß darstellt.
Neben Hart könnte es aber auch die Werkstatt treffen, die das Auto für Hart umgebaut hat. Die etwas abenteuerlich erscheinende Argumentation: Die Werkstatt hätte Hart auf die mangelnde Sicherheit des Fahrzeuges hinweisen müssen. Selbst wenn der Komiker und Schauspieler darauf bestanden hätte, das Auto ohne sämtliche Sicherheitsvorkehrungen umbauen lassen zu wollen, hätte das Unternehmen dies eigentlich verweigern müssen.
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Hart musste sich nach dem Unfall einer Operation am Rücken unterziehen, nachdem sich am 1. September sein Auto überschlug und mehrere Meter einen Abhang hinunterstürzte. Mittlerweile befindet er sich nicht mehr im Krankenhaus und kann bereits wieder gehen. Einer kompletten Genesung soll nichts im Wege stehen. Die nächsten Wochen und Monate von Hart seien Medienberichten zufolge jedoch von ständigen Arztterminen und Behandlungen bestimmt.
(dr/spot)