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Muss der Dauer-Lockdown aufgehoben werden? Staatsrechtler sicher: Der Lockdown ist verfassungswidrig

Aktuell sinken die Infektionszahlen der Corona-Pandemie in Deutschland seit Wochen. Deshalb muss der zur Zeit gültige Lockdown bald ein Ende haben. Dies fordert nun der Staats- und Medizinrechtler Prof. Josef Franz Lindner (54, Uni Augsburg). Er vertritt den Standpunkt, dass der Dauer-Lockdown gegen die Verfassung verstößt.

Staatsrechtler bezeichnet Dauer-Lockdown als verfassungswidrig

Nachdem es trotz sinkender Infektionszahlen bisher noch keine großen Anzeichen für Lockerungen gibt, hat der Staatsrechtler Prof. Josef Franz Lindner den aktuellen Lockdown kritisiert und schnelle Lockerungen der Maßnahmen gefordert. “In dem Moment, in dem wir sieben Tage unter 35 sind, muss ein großer Teil der Maßnahmen aufgehoben werden“, fordert Lindner. Erst zuletzt hatte Kanzlerin Angela Merkel angedeutet, dass man erst dann mit den Lockerungen beginnen könne, wenn Deutschland mehr als 14 Tage lang ein Inzidenzwert von 35 verzeichne. Doch dies kritisiert Lindner nun scharf, da aus seiner Sicht die Zeit drängt: “Der Staat ist angesichts der massiven Folgeschäden der Corona-Maßnahmen verpflichtet, ein Öffnungskonzept vorzulegen“, glaubt Lindner, der den aktuellen Dauer-Lockdown als “unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich nicht haltbar“ bezeichnet.

Lindner warnt vor Nichtberücksichtung der Folgeschäden

Vor allem kritisiert Lindner, dass die Regierung zur Zeit die “gesundheitlichen Folgeschäden der Corona-Maßnahmen“ unzureichend berücksichtigt. “Die Politik scheint diese Schäden einfach auszublenden!“, glaubt Lindner und fährt dann weiter fort: “Wenn der Staat erkennt, dass seine Maßnahmen zu Folgeschäden führen, dann hat er diese Maßnahmen abzuschwächen“, erklärt der Staatsrechtler gegenüber der “Bild”-Zeitung. So sei es die Aufgabe des Staates die Menschen nicht nur vor dem Coronavirus sondern auch vor möglichen Folgeschäden der Corona-Maßnahmen zu schützen.

“Die Verfassung verpflichtet den Staat, ein umfassendes Schutzkonzept vorzulegen, in dem nicht nur Corona-Daten, sondern auch andere gesundheitliche Daten enthalten sind, die durch die Maßnahmen stark beeinflusst werden“, führt Josef Franz Lindner weiter aus. Dazu zählen nach Meinung des Staatsrechtlers auch

“unterbliebene Operationen, verschleppte Vorsorgeuntersuchungen, psychische Krankheiten, Suizide“. Denn es sei nach Lindners Meinung notwendig, diese Daten in der Abwägung der Maßnahmen zu berücksichtigen.

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