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Müssen Ungeimpfte zahlen wenn Sie jemanden anstecken? Entscheidung steht – In diesen Fällen drohen Strafen

Bisher haben sich rund 65 Prozent der Menschen in Deutschland komplett gegen das heimtückische Coronavirus impfen lassen. Nun jedoch wird darüber diskutiert, ob Ungeimpften sogar Strafen drohen, wenn sie sich nicht impfen lassen und andere Menschen mit dem potenziell tödlichen Virus anstecken. Experten schätzen die Sachlage als knifflig ein und erklären, wann Ungeimpften tatsächlich Strafen drohen.

Drohen Ungeimpften Strafen wenn sie sich nicht impfen lassen?

Experten sind der Ansicht, dass eine rückverfolgbare Ansteckung durch Ungeimpfte für diese unter Umständen tatsächlich rechtliche Folgen haben könnte. Dabei ist vor allem das Wissen um die Ansteckung ein entscheidender Faktor. Auch eine Versetzung am Arbeitsplatz könnte den Betroffenen unter Umständen drohen. Mit den aktuell geimpften Personen ist eine Impfquote von 65 Prozent erreicht worden. Damit ist die Herdenimmunität noch immer ein ganzes Stück entfernt. Vor allem ungeimpfte Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern können einen Risikofaktor für alte und kranke Menschen darstellen. Deshalb ist es mittlerweile auch rechtens, dass der Arbeitgeber in diesen Fällen nach dem Impfstatus seiner Mitarbeiter fragen darf. Doch in welchen Fällen könnten Ungeimpften Konsequenzen drohen? Ein Experte berichtet von einem Rechtsstreit, der durch den Huster eines Kollegen ausgelöst worden war. Diesem wurde dann vom Arbeitgeber gekündigt. Zu Unrecht, wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf damals entschieden hatte. “Dem Mitarbeiter Vorsatz nachzuweisen, dürfte in den meisten Fällen für den Arbeitgeber die große Schwierigkeit sein”, zeigt der Mainzer Rechtsanwalt Philipp Kranz eines der Probleme auf.

Unwissentliche Erkrankung ist in keinem Fall strafbar

Kranz machte jedoch deutlich, dass es in der Theorie durchaus möglich sei, dass eine ungeimpfte Person rechtliche Konsequenzen befürchten müsse. Entscheidend sei dafür aber, dass die infizierte und ungeimpfte Person wissentlich das Virus weiterverbreite oder dies zumindestens billigend in Kauf nehme. “Wenn sich jemand infiziert hat und vielleicht symptomlos erkrankt ist, muss er weder arbeitsrechtliche noch sonstige Maßnahmen fürchten. Denn wer nicht weiß, dass er erkrankt ist, verstößt auch nicht gegen irgendwelche Rücksichtnahmepflichten gegenüber seinem Arbeitgeber. Dem kann man deshalb auch keine Abmahnung oder Kündigung aussprechen”, erklärt Rechtsanwalt Kranz. Eine Leistung von Schadenersatz sei in diesen Fällen ebenfalls nicht vorgesehen. Auch in Pflegeheimen ist es trotz dem Verzicht auf Impfung schwer, einem Mitarbeiter ein Fehlverhalten vorzuwerfen. Denn dort wird durch die Einhaltung anderer Maßnahmen wie Abstand, Schutzmasken und der Anwendung von Desinfektionsmittel versucht, eine Infektion der Bewohner zu vermeiden. Deshalb sei die fehlende Impfung eines Mitarbeiters keine zusätzliche Gefährdung. Zudem sei es in solchen Fällen immer schwer festzustellen, wer für den Start der Infektion verantwortlich gewesen ist.

Versetzung am Arbeitsplatz sind für Ungeimpfte möglich

Experten sehen aber trotzdem Problem für ungeimpfte Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz. Diese könnten nämlich unter Umstämdem versetzt werden müssen. “Wir haben in unseren Einrichtungen in wenigen Einzelfällen die Konstellation, dass Mitarbeitende durch ärztliche Atteste belegen, dass sie nicht in der Lage sind, FFP2-Schutzmasken zu tragen. In solchen Fällen können wir den Einsatz bei Patienten ohne Impfschutz nicht verantworten. Dann werden Mitarbeitende in andere Bereiche versetzt”, schildert ein Experte möglich Fälle. In extremen Fällen könne es auch notwendig sein, über die Beendigung eines Dienstverhältnisses zu sprechen. Allerdings soll es seit dem Start der Pandemie nur wenige Fälle dieser Art gegeben haben.

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