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Motiv für Autoattacke von Volkmarsen könnte in Persönlichkeitsstörung liegen

Maurice P. hegte laut Gutachten möglicherweise Groll und wollte Aufmerksamkeit

Das Motiv für die Autoattacke auf den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen könnte laut einer Gutachterin im Zusammenhang mit einer schweren Persönlichkeitsstörung stehen. Der Angeklagte Maurice P. leide an einer gemischten Störung mit narzisstischen, schizophrenen und paranoiden Bestandteilen, sagte Birgit von Hecker am Donnerstag vor dem Landgericht Kassel. Sie stützte ihre Einschätzungen auf die bisherigen Ergebnisse der seit Mai andauernden Verhandlung und Akten der Arbeitsagentur.

Mit P. selbst habe sie nicht sprechen können. Es sei denkbar, dass P. durch diese Störung einen inneren Groll entwickelt habe, weil er sich nicht ausreichend gewürdigt gefühlt habe. Er könnte sich immer eingeengter gefühlt haben, bevor er sich zur Tat entschloss. Dadurch habe er sich möglicherweise Aufmerksamkeit verschaffen wollen. “Das ist aber reine Spekulation”, sagte von Hecker.

Eine persönliche Exploration P.s sei nicht möglich gewesen. Einen akuten Auslöser für die Tat habe es vermutlich nicht gegeben. “Man muss davon ausgehen, dass seine persönlichen Eigenschaften und seine Art der Konfliktverarbeitung die Grundlage für die Tat geschaffen haben”, sagte von Hecker.

P. habe sozial isoliert gelebt. Selbst mit seiner Familie habe es nur wenig Kontakt gegeben. Zeugen beschrieben ihn als emotional kühl und gleichgültig. Arbeitskollegen hätten ihn als überheblich bezeichnet. Zwischen seiner Selbstwahrnehmung und der Wahrnehmung durch andere Menschen bestehe laut Arbeitsagentur eine Diskrepanz. Auf Kritik reagiere er aufbrausend, er überschätze sich selbst in seinen Fähigkeiten. Reue sei nicht erkennbar.

Von Hecker sah keine Hinweise auf eine Erkrankung des Gehirns, eine Psychose oder eine verminderte Steuerungsfähigkeit. Auch ein Krampf oder ein Anfall während der Tat seien ausgeschlossen. Den Kauf und das Testen von Daschcams sowie gezielte Lenkungen sprächen für einen geplanten Tatablauf.

Die Analyse von P.s Haarprobe nach der Tat habe ergeben, dass er in der Vergangenheit häufiger in größeren Mengen Alkohol getrunken habe. Während der Tat selbst sei er hingegen nüchtern gewesen. Auch die von Zeugen beobachteten Käufe von Alkohol habe er zehn Tage vor dem Rosenmontagszug eingestellt. Das spreche für eine “Entgiftung in Eigenregie”. Hinweise auf Entzugserscheinungen oder eine Sucht gebe es jedoch nicht.

Aus den Unterlagen der Arbeitsagentur gehe hervor, dass P. Schwierigkeiten im Beruf gehabt habe. Es habe mehrere Abmahnungen und Kündigungen gegeben. Eine Abmahnung habe er erhalten, weil er betrunken zur Arbeit erschienen sei. Seinen Führerschein habe er wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss verloren.

Ein Hang zu schweren Straftaten sei wahrscheinlich, aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit feststellbar. Von Hecker empfahl, zu einem späteren Zeitpunkt ein neues Gutachten über P. erstellen zu lassen. Eine valide Beurteilung sei möglich, wenn P. sich zu einer Zusammenarbeit mit Psychiatern entschließe. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Psychiatrie lägen nicht vor.

Der heute 31-jährige P. soll am 24. Februar 2020 sein Auto absichtlich ungebremst in die Menge gesteuert und auf einem Straßenabschnitt von 42 Metern Menschen erfasst haben. Die Tat löste großes Entsetzen aus, denn unter den Opfern befanden sich auch zahlreiche Kinder. Die jüngsten davon waren laut Anklage zum Tatzeitpunkt drei Jahre alt.

Die Anklage wirft P. 91-fachen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung in 90 Fällen und einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. Sein Motiv ist bis heute unklar. Laut Generalstaatsanwaltschaft kommt eine Sicherungsverwahrung für P. in Betracht. P. selbst sagte im Prozess bislang nicht aus.

by Von Annalena DÖRNER

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