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Mordurteil nach tödlichem Messerangriff auf 13-Jährigen in Berlin rechtskräftig

Zweieinhalb Jahre nach einem tödlichen Messerangriff auf einen 13-jährigen Jungen im Berliner Monbijoupark ist der Täter rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Mordurteil des Berliner Landgerichts vom August 2022 gegen den 43-Jährigen, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte als erwiesen angesehen, dass der Mann dem Jungen mit einem Messer ins Herz gestochen hatte, um ihm eine Lektion zu erteilen und als "Sieger vom Platz" zu gehen. (Az. 5 StR 554/22)

Es wertete die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen. Wie die Vorsitzende Richterin Ingrid Wagner-Weßel bei der Urteilsverkündung im August 2022 sagte, handelte der Angeklagte aus Wut, die aus seiner narzisstischen Persönlichkeit resultierte. Er habe nicht zurückweichen wollen, vor allem nicht vor kleinen und jungen Menschen, und den 13-Jährigen für "ein letztlich harmloses Tun" getötet.

Wie das Gericht bereits zuvor festgestellt hatte, trafen der Mann und der Junge im Oktober 2020 zufällig in einer Unterführung in dem Park nahe der Berliner Museumsinsel aufeinander. Eine Begleiterin des Angeklagten musste dem 13-Jährigen ausweichen. Daraufhin kam es zu einem Wortgefecht zwischen dem Angeklagten und der vierköpfigen Gruppe rund um das spätere Opfer.

Der Mann zückte ein Messer und stach auf den 13-Jährigen ein, der durch den rund zehn Zentimeter tiefen Stich ins Herz starb. Einen Bekannten des Jungen, der ihn festhalten und zur Rede stellen wollte, verletzte der Angeklagte schwer.

Das Landgericht verurteilte den Angeklagten in einem ersten Prozess wegen Totschlags, weil es keine Mordmerkmale erkannte. Daraufhin wandte sich die Mutter des 13-Jährigen an den BGH. Dieser beanstandete das Urteil im März 2022 als rechtsfehlerhaft und verwies den Fall zurück an eine andere Schwurkammer des Landgerichts, um eine Verurteilung wegen Mordes zu prüfen.

Nachdem das Landgericht ihn diesmal des Mordes schuldig gesprochen hatte, legte der Angeklagte beim BGH Revision ein. Die Bundesrichterinnen und -richter des fünften Strafsenats fanden aber hier keine Rechtsfehler, womit das Berliner Urteil rechtskräftig wird. Wegen gefährlicher Körperverletzung an dem Bekannten des Jungen war der Mann bereits rechtskräftig verurteilt.

smb/cfm