Zweieinhalb Jahre nach dem sogenannten Armbrustmord in Rheinland-Pfalz ist der Täter rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag mitteilte, verwarf er die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal. Dieses hatte den Mann im August 2022 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt, wodurch eine Freilassung nach 15 Jahren weitgehend ausgeschlossen ist. (Az. 4 StR 59/23)
Es sah als erwiesen an, dass der Angeklagte einem anderen Mann im Februar 2021 nach einem Streit im Ort Waldsee erst einen Pfeil in Kopf und Oberkörper schoss und ihn dann strangulierte. Dabei habe er vorsätzlich und planvoll gehandelt und die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausgenutzt.
Sowohl das Mordmerkmal der Heimtücke als auch das der niedrigen Beweggründe seien verwirklicht. Der BGH überprüfte das Urteil und fand keine Rechtsfehler, wodurch es rechtskräftig wird.
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