Ein Urteil des Landgerichts Hildesheim gegen eine 54-jährige Frau wegen der Ermordung ihres schwerbehinderten Sohns ist rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision der Angeklagten gegen die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren als unbegründet, wie das Landgericht am Freitag mitteilte.
Die Frau aus Sarstedt hatte ihrem Sohn nach Feststellungen des Gerichts im März 2021 über das Essen eine giftige Medikamentendosis verabreicht. Danach vergiftete sie sich selbst, um Suizid zu begehen. Der 17-jährige Sohn starb aufgrund der Vergiftung. Die Angeklagte konnte hingegen wiederbelebt werden.
Die Kammer ging in ihrem Urteil vom Mai von einem Mord aus, sah aber auch eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit der Mutter, die durch die Betreuung des Sohns psychisch stark belastet war. Darüber hinaus war die Frau geständig.
Der Fall war insgesamt juristisch komplex. Als Mord wurde die Tat angeklagt, weil die Vergiftung über das Essen von der Staatsanwaltschaft als Heimtücke gewertet wurde. Heimtücke ist eines der Merkmale, die laut deutschem Strafrecht aus einem Tötungsverbrechen einen Mord werden lassen.
hex/cfm