Entsetzliches Martyrium in Hamburg! Ein schockierender Fall von Menschenrechtsverletzungen und Vergewaltigung erschüttert die Hansestadt: Eine 22-jährige Frau wurde von ihrem Ex-Freund, Jaser A. (31), fünf Tage lang an der Elbchaussee in Geiselhaft gehalten. Die junge Frau, einst Lebensgefährtin des Täters, musste während ihrer Gefangenschaft unermessliche Qualen durchleiden. Hier die schrecklichen Details zur unfassbaren Tat:
Sie wurde nicht nur brutal geschlagen und vergewaltigt, sondern auch noch mit einem Tattoo, das den Namen ihres Peinigers trug, verunstaltet. Das Zwangs-Tattoo sollte ihr zuerst ins Gesicht, dann in ihr Dekolleté eingraviert werden - ein Akt der Demütigung und des Besitzanspruchs. Das Landgericht Hamburg hat in diesem erschütternden Fall nun sein Urteil gefällt. Jaser A., der aus Afghanistan stammt, wurde am Donnerstag zu einer Haftstrafe von neun Jahren sowie anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Anklagepunkte umfassten Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Bedrohung. Der Richter machte in seiner Urteilsbegründung keine Zugeständnisse und stellte fest: "Sie haben die Frau behandelt wie ein Stück Vieh auf einer Ranch in Texas. Das ist schlicht menschenverachtend!" Das Gericht sah in A. eine nachhaltige Gefahr für die Gesellschaft, die eine Sicherungsverwahrung notwendig machte, um weitere kriminelle Handlungen zu unterbinden.
Die Beziehung zwischen dem Täter und dem Opfer begann im Dezember 2022, als die damals 20-jährige Frau Jaser A. kennenlernte und sich in ihn verliebte. Sie zog im Januar bei ihm ein und ließ sich überreden, für ihn als Prostituierte zu arbeiten. Der Richter bezeichnete A. als "ausbeuterisch" und zweifellos "kriminell gefährlich". Nachdem die Frau im Sommer 2023 vor A. in ihre Heimatstadt geflohen war, holte er sie gewaltsam zurück. Erst nachdem sie über fünf Tage hinweg gefesselt und geknebelt in seiner Wohnung gelebt hatte, gelang ihr die Flucht, indem sie vorgetäuscht hatte, sich seinem Willen wieder zu unterwerfen. Der Richter lobte ihre Stärke und ihren Mut, mit der Anzeige gegen den Täter vorzugehen und betonte, dass die junge Frau dem kriminellen Treiben ein Ende gesetzt hatte. Das Urteil sieht vor, dass Jaser A. zunächst eine Haftstrafe von mindestens viereinhalb Jahren verbüßen muss, bevor eine mögliche Abschiebung nach Afghanistan erfolgt. Eine Rückkehr nach Deutschland wäre für ihn gleichbedeutend mit einer erneuten Inhaftierung. Der Fall zeigt auf erschütternde Weise, zu welchem Leid menschliche Grausamkeit führen kann und wie wichtig ein funktionierender Rechtsstaat für den Schutz der Opfer ist.