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Mitangeklagter in Lübcke-Prozess wird aus Untersuchungshaft entlassen

Gericht sieht “keine hohe Wahrscheinlichkeit mehr für Beihilfe”

Der Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am Donnerstag eine Wendung genommen: Markus H., der wegen Beihilfe mitangeklagt war, wird aus der Untersuchungshaft entlassen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied. H. sei “nicht mehr dringend verdächtig, sich der Beihilfe strafbar gemacht zu haben”, sagte der beisitzende Richter Christoph Koller im Prozess. Es bestehe “keine hohe Wahrscheinlichkeit mehr für die Beihilfe”.

Die Beihilfe setze voraus, dass H. die Tötung Lübckes durch den Hauptangeklagten Stephan E. für möglich gehalten habe. Dies sei nach den bisherigen Ergebnissen der Verhandlung unwahrscheinlich. Der Verdacht sei von E. und einer Zeugin, der ehemaligen Lebensgefährtin von H., erhoben worden. Bei beiden habe der Senat jedoch “erhebliche Zweifel” an der Glaubwürdigkeit der Aussagen. Daher sei der Haftbefehl auch nicht auf eine Mittäterschaft H.s abzuändern.

Dass E. und H. Nachrichten in einem verschlüsselten Chat gelöscht hatten, könne den Verdacht der Mittäterschaft auch nicht begründen, sagte Koller. Weder die Inhalte der Nachrichten noch der Zeitpunkt ihrer Löschung seien rekonstruierbar. Daher hätte es sich inhaltlich auch um einen Austausch rechter Gesinnung handeln können.

E. habe ein Interesse daran, eine Mittäterschaft H.s zu schildern, sagte Koller. Dies mache das Mordmerkmal der Heimtücke unwahrscheinlich, was für die Entscheidung des Senats über eine besondere Schwere der Schuld E.s ausschlaggebend sein könne.

Als Grundlage für die Entscheidung nannte das Gericht die jüngste Einlassung E.s, der sich zusammen mit H. seit Juni in dem Prozess verantworten muss. H. wurde angeklagt, “psychologische Beihilfe” geleistet zu haben. E. gestand zuletzt in einem dritten Geständnis den tödlichen Schuss auf Lübcke. Der Hauptverdächtige gab zudem an, dass H. auch am Tatort gewesen sei. Spuren von ihm wurden dort allerdings nicht gefunden.

Noch am Mittwoch forderte die Nebenklage auf Grundlage von E.s drittem Geständnis, H.s Haftbefehl von psychologischer Beihilfe auf Mittäterschaft abzuändern. H. sei zum Tatzeitpunkt am Tatort gewesen, sagte der Anwalt der Familie Lübcke, Holger Matt. Das dritte Geständnis komme “der Wahrheit am nächsten”.

Bei dieser Überzeugung blieb die Familie auch am Donnerstag. Ihr Sprecher Dirk Metz erklärte, dass die Haftentlassung von H. für die Hinterbliebenen “kaum zu ertragen sei”. Die Angehörigen seien “fest davon überzeugt, dass die Tat von beiden Angeklagten gemeinschaftlich geplant und gemeinschaftlich verübt worden ist”.

Das Gericht erklärte, weiterhin dringend tatverdächtig sei H. wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz . Er soll eine nachträglich unbrauchbar gemachte Waffe besessen haben, ohne eine waffenrechtliche Erlaubnis dafür zu besitzen.

Die zu erwartende Strafe sei jedoch so gering, dass eine weitere Untersuchungshaft nicht mehr verhältnismäßig sei. H. muss weiterhin an den Verhandlungen im Lübcke-Prozess teilnehmen, wie der vorsitzende Richter Thomals Sagebiel ankündigte.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben.

by Von Annalena DÖRNER

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