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Missbrauchsfall in Neuseeland: Vater behauptet, an "Sexsomnie" zu leiden

Wellington (Neuseeland) – Ein ungewöhnlicher Missbrauchsfall sorgt in Neuseeland für Schlagzeilen

Ein Vater hatte seine Tochter nachts begrabscht, wurde deshalb verurteilt und legte Berufung ein. Seine Begründung für den Übergriff: Er leide an „Sexsomnie“.

Gericht lehnt Berufung ab

Ein Gericht in Wellington lehnte den Antrag des Mannes Anfang dieser Woche ab. Wie die Zeitung „NZ Herald“ berichtet, passierte der Übergriff bereits im Jahr 2019. Zum Schutz des Kindes wurde der Verurteilte nicht namentlich genannt.

Tochter berichtet von Übergriff

Das betroffene Mädchen, das hauptsächlich bei seiner Mutter lebt, hatte im Jahr 2019 eine Nacht im Haus seines Vaters verbracht. Nach dem Aufenthalt erzählte das Kind seiner Mutter, dass der Vater sie im Bett „unangemessen“ berührt hatte.

Behauptung des Täters

Der Täter beteuerte, keine Erinnerung an das Vergehen zu haben. Er habe seine Tochter nicht bewusst sexuell berührt, argumentierte er.

Was ist Sexsomnie?

Als Sexsomnie bezeichnet man eine bizarre Schlafstörung. Betroffene verüben sexuelle Handlungen – schlimmstenfalls Übergriffe – im Schlaf, beim Einschlafen oder beim Aufwachen.

Ärzte zweifeln an der Behauptung

Nach einer Schlafstudie wurde bei dem Mann eine mäßige obstruktive Schlafapnoe (Atemaussetzer während des Schlafs) diagnostiziert, und er zeigte auch regelmäßige Bewegungen der Extremitäten. Andere Anzeichen für abnormes Schlafverhalten stellten die Experten nicht fest. Fazit der Ärzte: Die Wahrscheinlichkeit, dass Sexsomnie das Vergehen erklärt, sei gering.

Hausarrest und Berufung

Der Mann wurde daraufhin zu acht Monaten Hausarrest verurteilt. Dagegen legte er im vergangenen Jahr Berufung ein. Begründung: Es gebe neue Beweise, die belegen würden, dass er an Sexsomnie leide. So habe es unter anderem in seiner Familiengeschichte Fälle von Parasomnien gegeben – unerwünschte Verhaltensweisen beim Einschlafen, im Schlaf oder beim Aufwachen.

Gutachten widerlegt Behauptungen

Auch ein vom Gericht beauftragter weiterer Arzt konnte die Behauptungen nicht bestätigen: Dass Sexsomnie die Tat erklärt, bezeichnete er in seinem Gutachten als „nahezu komplett“ unwahrscheinlich. Dem Arzt zufolge passiere es häufig, dass Menschen, die einer Straftat beschuldigt werden, sich an das Geschehene nicht erinnern.