Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) geht davon aus, dass die Regierungskoalition das Heizungsgesetz noch einmal ändern wird. Er würde fast wetten, "dass die Koalition im Verlauf des Sommers entdecken wird, welche Fehler und welche handwerklichen Fehler in diesem Gesetz noch vorhanden sind", sagte Merz am Freitag bei RTL/ntv. "Sie werden jetzt feststellen, dass es eine ganze Reihe von Korrekturen geben muss."
Seine Fraktion sei der Meinung, "dass das ganze Gesetz noch mal neu geschrieben werden müsste", sagte Merz in der Sendung "Frühstart" weiter. Er sagte voraus, dass die Ampel-Koalition beim Heizungsgesetz "über den Sommer auch darüber weiter streiten" werde, "denn es ist ein fehlerhaftes Gesetz".
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch die für Freitag geplante Schlussabstimmung über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel-Koalition untersagt. Grund war ein Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann, der sich wegen zu kurzer Beratungsfristen des Gesetzentwurfs in seinen Rechten beeinträchtigt sah. Die Spitzen der Ampel-Fraktionen entschieden daraufhin, dass die Abstimmung erst nach der Sommerpause Anfang September erfolgen soll.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts sei auch "ein Urteil über die Arroganz der 'Ampel'", sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Freitag vor Journalisten. Dass die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP bei der Verschiebung angekündigt hätten, das Gesetz solle im September in unveränderter Form beschlossen werden, sei "eine Missachtung des Verfassungsgerichtsurteils mit Ansage". Denn in parlamentarischen Beratungen müsse es auch um Inhalte gehen. "Dieser Heizhammer ist falsch, bleibt falsch und muss korrigiert werden", forderte Dobrindt.
Auf Antrag der Union debattiert der Bundestag am Vormittag über die Vorgänge rund um das Gesetzgebungsverfahren, in dem sich die Ampel-Koalition erst wenige Tage vor der Abstimmung auf letzte Details geeinigt hatte. Die Unionsfraktion fordert in einem dazu eingebrachten Antrag einen "grundlegenden Neustart" beim Heizungsgesetz. Der Bundesregierung wird dabei vorgeworfen, sie missachte "systematisch die Rechte des Parlaments und des Bundesrats durch den exzessiven Gebrauch von Fristverkürzungen bei Gesetzesvorhaben".
mt/cha