Im Koblenzer Prozess um Mord und Folter durch den syrischen Staat muss es nach Angaben der Berliner Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) akkreditierten syrischen Journalisten ermöglicht werden, das Verfahren auf Arabisch zu verfolgen. Dies habe das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit einer einstweiligen Anordnung verfügt, teilte das ECCHR am Mittwoch mit.
Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte auf Anfrage die Existenz eines Beschlusses, machte aber zunächst keine Angaben über dessen Inhalt. Das Verfahren vor dem Koblenzer Oberlandesgericht ist der weltweit erste Prozess gegen mutmaßliche Handlanger des syrischen Machthabers Baschar al-Assad.
Nach ECCHR-Angaben folgte das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom Dienstag dem Eilantrag zu einer Verfassungsbeschwerde, die der syrische Journalist Mansour al Omari und ein Vertreter der Menschenrechtsorganisation Syria Justice and Accountability Centre (SJAC) am 13. August eingereicht hatten.
Das ECCHR verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass syrische Medienvertreter in dem Koblenzer Prozess mit Deutsch als Gerichtssprache den Großteil des Gesagten nicht verstehen könnten. Zwar werde bereits für die Angeklagten jedes Wort gedolmetscht, doch habe das Gericht der Öffentlichkeit bisher Zugang zu dieser Simultanübersetzung verwehrt.
Der Prozess gegen die beiden mutmaßlichen früheren syrischen Geheimdienstler Anwar R. und Eyad A. hatte am 23. April vor dem Koblenzer Senat begonnen. Die Anklage wirft dem Hauptverdächtigen R. unter anderem 58-fachen Mord vor, A. muss sich wegen Beihilfe verantworten.
R. war nach Überzeugung der Anklage der militärische Vorgesetzte des berüchtigten Al-Khatib-Gefängnisses in Damaskus. Unter seiner Befehlsgewalt sollen zwischen April 2011 und September 2012 mindestens 4000 Häftlinge während ihrer Inhaftierung mit Schlägen, Tritten und Elektroschocks gefoltert worden sein.
by Thomas Lohnes