Im Prozess um den Brand eines Flüchtlingsheims in Groß Strömkendorf bei Wismar in Mecklenburg-Vorpommern hat die Staatsanwaltschaft wegen schwerer Brandstiftung sieben Jahre und sechs Monate Haft für den angeklagten Feuerwehrmann gefordert. Sie sah es am Donnerstag vor dem Landgericht Schwerin als erwiesen an, dass der 33-Jährige am 19. Oktober 2022 an dem Reetdach des Gebäudes Feuer legte.
14 Bewohner sowie drei Betreuer des Heims konnten sich damals unverletzt retten. Das Haus brannte bis auf die Grundmauern nieder.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft zeigte sich in seinem Plädoyer weiterhin überzeugt, dass der Feuerwehrmann aus einem Nachbardorf von Groß Strömkendorf seit Mai 2022 in der Region sechs weitere Brände gelegt hat. Dabei gerieten drei kleine Waldstücke, eine Strohmiete, ein Carport und ein Reetdachhaus in Brand.
Es widerspreche der Lebenserfahrung, dass der Angeklagte bei allen Bränden nur zufällig in der Nähe der Tatorte war, kurz bevor die Feuer ausbrachen - was ihm durch Mobilfunkdaten und Chatverläufe und Zeugenaussagen nachzuweisen sei, argumentierte der Staatsanwalt. Das Urteil wird voraussichtlich Anfang Dezember verkündet.
Der Verteidiger des Beschuldigten kündigte an, im weiteren Verlauf der am Donnerstagnachmittag zunächst andauernden Verhandlung auf Freispruch zu plädieren. In keinem der Fälle würden die Indizien ausreichen, um seinen Mandaten der Brandstiftung zu überführen.
Der Brand hatte bundesweit Wellen geschlagen, weil die Polizei zunächst einen fremdenfeindlichen Anschlag vermutete. An einem Schild vor dem Heim war wenige Tage vor dem Feuer ein Hakenkreuz geschmiert worden. Deshalb besuchten Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Tag nach dem Feuer das Dorf. Zu diesem Zeitpunkt ermittelte die Polizei jedoch bereits wegen einer ungewöhnlichen Häufung von Brandstiftungen in der Region.
Der Feuerwehrmann wurde einen Monat nach dem Feuer in Groß Strömkendorf verhaftet. Vor Gericht schwieg er zu den Vorwürfen. Zwei Monate nach Prozessbeginn entließ das Gericht ihn im Juli aus der Untersuchungshaft. Der Verlauf der Verhandlung habe bis dahin einen dringenden Tatverdacht nicht erhärten können, hieß es.
Neben seiner Arbeit bei einer Werksfeuerwehr engagierte sich der Angeklagte auch in der Freiwilligen Feuerwehr seines Wohnortes. Bei allen vor Gericht verhandelten Fällen war er bei den Löscharbeiten dabei.
ftx/bro