Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main hat gegen einen mutmaßlichen Funktionär der als terroristische Vereinigung eingestuften Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) eine mehrjährige Haftstrafe verhängt. Das OLG verurteilte den 59-Jährigen am Donnerstag wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der ausländischen terroristischen Vereinigung PKK zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten- (Az: 5a-2 StE 13/21-6-1/22)
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seit August 2019 als hauptamtlicher Kader der PKK tätig gewesen war und bis zu seiner Festnahme 2021 verschiedene organisatorische Gebietseinheiten der Organisation in Hessen, Baden-Württemberg sowie dem Saarland geleitet hatte. In dieser Funktion habe er unter anderem Spendensammel- und Propagandaaktionen koordiniert. Auf diese Weise habe er einen Betrag von mehr als 900.000 Euro für die PKK eingetrieben.
Der Angeklagte war im Mai 2021 festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Staatsschutzsenat unter anderem, dass der Angeklagte bereits vor den in Frankfurt angeklagten Taten in Frankreich wegen vorsätzlicher Beteiligung an den Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung und Terrorismusfinanzierung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Revision eingelegt werden.
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