Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen Funktionär der als Terrororganisation eingestuften Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der 42-Jährige habe sich der mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gemacht, teilte das Gericht am Dienstag mit. Es sah demnach es als erwiesen an, dass der Mann als Gebietsleiter in Freiburg und Heilbronn eine Spendenkampagne und Vorgaben der PKK-Europaführung umgesetzt hatte.
Laut Urteil war der Mann im Juni 2017 aus der Türkei nach Deutschland eingereist. Ab Juli 2018 übernahm er für ein Jahr die Leitung des PKK-Gebiets Freiburg. Dort kümmerte er sich um eine jährliche Spendenkampagne.
Anschließend wechselte er als PKK-Gebietsleiter nach Heilbronn, wo er bis zu seiner Festnahme im Mai 2021 tätig war. Dort erledigte er anfallende organisatorische, finanzielle und propagandistische Angelegenheiten und setzte Vorgaben der Europaführung um.
Der Prozess gegen den 42-Jährigen begann im Februar 2022. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
ald/cfm