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Maskenpflicht im Bundestag gilt auch für Mitarbeiter von AfD-Fraktion

Berliner Verwaltungsgericht weist Eilantrag zurück

Die Maskenpflicht im Bundestag gilt auch für Mitarbeiter der AfD-Fraktion. Die zum 5. Oktober von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) angeordnete Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Parlamentsgebäuden sei rechtens, entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Es wies mit der Entscheidung eine Beschwerde von neun Mitarbeitern der AfD-Bundestagsfraktion ab.

In seiner Entscheidung verwies das Gericht auf das Hausrecht des Bundestagspräsidenten. Dieser habe "die Befugnis für den Erlass hausrechtlicher Maßnahmen". Bei der Anordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes handle es sich um eine solche Maßnahme.

Diese verfolge das Ziel, "den von der Pandemielage ausgehenden Gefahren für die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages zu begegnen". Die Maskenpflicht sei verhältnismäßig und geeignet, um den "ordnungsgemäßen Dienstbetrieb" des Parlaments zu gewährleisten.

Gegen die Entscheidung kann vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Einspruch eingelegt werden.

by INA FASSBENDER