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Maskenpflicht bis 2022! Gesundheitsminister Spahn plant weitere harte Maßnahmen!

Obwohl Deutschland zur Zeit zu den Ländern mit den niedrigsten Inzidenzwerten zählt, werden einige Corona-Maßnahmen auch noch eine längere Zeit Bestand haben. So unter anderem die Maskenpflicht, die offenbar noch mindestens bis zum Frühling 2022 bestehen bleiben soll. Schon ab Herbst möchte die Bundesregierung dann allerdings die kostenlosen Corona-Tests für ungeimpfte Personen streichen. Zudem könnten in Herbst und Winter “erneut weitergehende Einschränkungen notwendig werden“, wie Gesundheitsminister Jens Spahn andeutete.

Maskenpflicht wird bis ins Frühjahr 2022 gültig bleiben

Offenbar müssen sich die Menschen in Deutschland darauf einstellen, dass die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und in den Einkaufszentren noch bis ins Jahr 2022 weiter gelten wird. Dies gilt auch für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen. Weil die Delta-Variante deutlich ansteckender ist, als die ursprünglichen Varianten des Coronavirus, soll die Maskenpflicht noch bis in Frühjahr 2022 helfen eine Ansteckung zu vermeiden. Allerdings hofft man von Seiten der Regierung in den kommenden Monaten ohne die drastischen Lockdowns der Vergangenheit auszukommen. “Eine vierte Welle kündigt sich an – wenn auch noch (!) auf niedrigem Niveau“, meldet der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an die Bundesländer und den Bundestag. Ein Großteil der Infektionen sei auf Reiserückkehrern zurückzuführen, aber auch auf Personen, die sich im täglichen Leben wieder so verhalten, wie vor dem Beginn der Pandemie. Die Politik rechnet vor allem in Herbst und Winter mit deutlich steigenden Infektionszahlen, die dann auch durch saisonale Effekte entstehen werden. Aus diesem Grund werde es dann wieder besonders wichtig auf Hygiene und Abstandhalten zu achten. Zudem sollten geschlossene Räume dann wieder gut gelüftet werden, wenn sich Personen mit unbekanntem Impfstatus treffen.

Maskenpflicht auch über das Frühjahr 2022 hinaus

Ob die Maskenpflicht dann im Frühjahr 2022 endgültig abgeschaft wird, könnte sich erst dann zeigen, wenn man über die Entwicklung der kommenden Monate Bescheid weiß. Im Bericht des Gesundheitsministeriums heißt es: “Die Notwendigkeit zum verpflichtenden Tragen einer medizinischen Schutzmaske ergibt sich somit bis ins Frühjahr 2022 insbesondere in allen Bereichen des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs sowie des Einzelhandels für alle, auch für Geimpfte und Genesene.“ Desweiteren wird empfohlen die Zugangsbeschränkungen für geschlossene Räumen möglicherweise auszuweiten. In diesem Zusammenhang schlägt der Bericht vor: “Ab Anfang / Mitte September 2021 sollte die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen in ganz Deutschland generell nur unter Einhaltung der 3-G-Regeln (geimpft, genesen oder getestet) möglich sein.“ Dies soll wohl für die Innengastronomie, für Hotelübernachtungen, körpernahe Dienstleistungen, Sport im Innenbereich, Veranstaltungen im Innenraum und durchgeführte Großveranstaltungen “drinnen und draußen“ gelten. Und der Druck auf ungeimpfte Personen wird weiter zunehmen. Zur Debatte steht die Abschaffung der kostenlosen Corona-Test und bei hohen Inzidenzen ein Verbot von Restaurantbesuchen und zur Teilnahme an Veranstaltungen für Ungeimpfte. Dann sogar auch bei einem negativen Corona-Test.

Es wird wohl keinen Lockdown wie im vergangenen Winter geben

Angesichts der fortschreitenden Impfungen rechnet die Regierung nicht mehr mit einem einschneidenden Lockdown wie im letzten Winter. Zumal es vor allem rechtlich ein Problem darstellen dürfte. Denn die geimpften Menschen könnten zurecht argumentieren, dass ihnen damit die Freiheitsrechte beschnitten werden. Zur Zeit gibt es zudem Diskussionen um die Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 17 Jahren. Gerade erst haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern entschlossen, den Kindern trotzt der Empfehlung der

Ständige Impfkommission STIKO des Robert Koch-Instituts ein Impfangebot zu machen. Man darf auf jeden Fall gespannt sein, wie sich die Situation entwickelt und welche Maßnahmen letztlich endgültig getroffen werden.

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