Das Landgericht im bayerischen Schweinfurt hat einen 39-Jährigen vom Vorwurf einer geplanten Vergewaltigung und anschließenden Ermordung eines Kinds freigesprochen. Der Mann wurde aber wegen der Verbreitung und des Besitzes von Kinderpornografie zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Angeklagt war der Mann unter anderem wegen der Verabredung zum Mord und Vergewaltigung mit Todesfolge.
Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, mit einem Mittäter die Vergewaltigung und anschließende Tötung eines Kinds geplant zu haben. Demnach sollte es nur deshalb nicht zu der in Chats und Telefonaten geplanten Tat gekommen sein, weil bei dem Chatpartner vor der Umsetzung Ende 2022 eine Razzia der Polizei stattfand, bei der die Kontaktdaten des Angeklagten gefunden wurden.
Vor dem Freispruch durch das Landgericht ließ allerdings die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der geplanten Vergewaltigung und Tötung im Prozess bereits fallen. Sie forderte in ihrem Plädoyer sechs Jahre Haft wegen der Verbreitung und des Besitzes von Kinderpornografie. Die Verteidigung forderte ebenfalls aus diesen Gründen vier Jahre Haft.
ald/cfm