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Mann verfolgt Neunjährigen an Halloween mit Messer - Geldstrafe

Weil er einen neunjährigen Jungen an Halloween mit einem Messer verfolgte, ist ein 48-Jähriger vom Amtsgericht Hamburg-Harburg zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte soll wegen Nötigung 900 Euro zahlen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil vom späten Dienstag ist noch nicht rechtskräftig.

Laut den Urteilsfeststellungen klingelte der Neunjährige am 31. Oktober 2022 anlässlich des Halloweenfests an der Haustür des 48-Jährigen. Der Mann öffnete dem Neunjährigen barfuß und im Bademantel. Dabei hielt er nach Auffassung des Gerichts auch das Messer in der Hand.

Der Junge ergriff daraufhin die Flucht über eine Treppe und vorbei an der Gartenpforte, wo seine Mutter wartete. Der Angeklagte verfolgte den Neunjährigen und rief mehrfach "Süßes oder Saures". Dabei hielt er das Messer laut Urteil in Schulterhöhe, bis die Mutter des Jungen eingreifen konnte.

Vom Sachbeschädigungsvorwurf, er habe das Stoffkörbchen des Jungen mit dem Messer zerschnitten, wurde der Mann freigesprochen. Hier habe das Gericht lediglich festgestellt, dass es zu einem Gerangel um das Körbchen gekommen sei, erklärte der Sprecher. Der Angeklagte hatte sich im Verfahren gegen einen Geldstrafbefehl gewehrt.

tbh/cfm