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Mann steckt Ex-Frau absichtlich mit Coronavirus an – Gericht verurteilt Täter zu 9 Monaten Haft auf Bewährung

Kurioser Fall aus Österreich! Dort ist jetzt ein Mann wegen Körperverletzung verurteilt worden, weil er seine Ex-Frau trotz einer Infektion mit dem Coronavirus angehustet hatte. Daraufhin hatte sich auch die Frau mit dem Coronavirus angesteckt. Dafür erhielt der Täter nun eine 9-monatige Bewährungsstrafe.

Mann mit Corona-Infektion hustet Ex-Frau absichtlich an – Gericht verurteilt in wegen schwerer Körperverletzung

Damit hatte ein 63-jähriger Österreicher aus Linz wohl nicht gerechnet. Weil er seine Frau absichtlich angehustet hatte, als er an einer Covid-19-Erkrankung gelitten hatte. Dieses Verhalten wertete das Amtsgericht Linz als versuchte schwere Körperverletzung. Die Frau hatte sich danach tatsächlich mit dem Coronavirus angesteckt. Bei dem Vorfall soll der 63-jährige Täter seine Ex-Frau auch körperlich attackiert haben. Nach Angaben eines Gerichtssprechers soll sich dieser Fall bereits im November des Vorjahres zugetragen haben, als das Paar sich gerade auch im Scheidungsverfahren befunden hatte. Nun verurteilte das Gericht den Mann zu einer 9-monatigen Haftstrafe auf Bewährung. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Mann steckt seine Ex-Frau mit Coronavirus an

Im Verfahren war geschildert worden, dass der Mann während des Vorfalls trotz seiner Corona-Infektion keine Maske getragen habe. Dann habe er immer wieder in Richtung seiner Frau gehustet, die zu diesem Zeitpunkt noch in der selben Wohnung mit ihm gelebt hatte. Zudem habe der Mann wohl auch absichtlich das Handtuch der 70-jährigen Frau benutzt. Außerdem sah das Gericht es als erwiesen an, dass der Mann versucht hatte, seine Frau aus dem Haus zu drängen. Dabei habe sie sich dann am Türstock gestoßen. Eine Ärztin hatte nach dem Vorfall bei der Frau eine Nackenverletzung und die Corona-Infektion festgestellt. Das Gericht wertet den Vorfall lediglich als Versuch einer schweren Körperverletzung, da die Frau nur leicht an Covid-19 erkrankt war. Trotzdem soll dieser Tatbestand einen höheren Einfluß auf die Strafe gehabt haben als der körperliche Angriff, der lediglich als leichte Körperverletzung gewertet worden war. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten. Seine Ex-Frau habe ihn angeblich nach dem positiven Corona-Test nicht mehr in das Haus gelassen. Dieser Darstellung glaubte das Gericht jedoch offensichtlich nicht. Denn der Mann habe sich trotz seiner Symptome nicht testen lassen und war erst zum Arzt gegangen, als die Frau die Gesundheitsbehörden über seinen Fall informiert hatte.

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