17853:

Mann muss in Rheinland-Pfalz Bestattungskosten für unbekannten Halbbruder zahlen

Ein Mann muss laut einem Urteil aus Rheinland-Pfalz grundsätzlich auch dann die Bestattungskosten für seinen Halbbruder zahlen, wenn er von der Existenz des Verwandten erst nach dessen Tod erfuhr. Kann ein Erbe nicht rechtzeitig ermittelt werden, dürften auch Geschwister für die Bestattung in einem gesetzlich vorgegebenen kurzen Zeitrahmen verantwortlich gemacht werden, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Donnerstag mit.

Der Kläger wurde von der Ordnungsbehörde als nächster Verwandter zur Bestattung des älteren Halbbruders aufgefordert. Als er dem nicht nachkam, wurden er und seine Schwester anteilig zu den Kosten für die Beerdigung herangezogen.

Seine Widersprüche und die Klage dagegen blieben vor Gericht erfolglos. Kommen Verwandte ihrer Pflicht zur Bestattung nicht nach, könne die Ordnungsbehörde die Beerdigung selbst ausrichten und die Kosten vom Verwandten verlangen, urteilten die Richter.

Ein fehlendes familiäres Nahverhältnis zwischen dem Toten und seinem Halbbruder stehe dem nicht entgegen. Die Verwandten stünden dem Toten näher als die Allgemeinheit, die sonst die Kosten für die Beerdigung übernehmen müsste.

ald/cfm