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Macron will Abhalten von Volksabstimmungen in Frankreich vereinfachen

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron will das Abhalten von Volksabstimmungen künftig vereinfachen. Dies solle dazu beitragen, "dass die Bürger häufiger befragt und besser beteiligt werden", sagte Macron am Mittwoch in einer Rede anlässlich des 65. Jahrestages der französischen Verfassung. Derzeit sind die Bedingungen für das Abhalten einer Volksabstimmung auf Initiative von Abgeordneten und Bürgern so streng, dass es bislang noch nicht dazu gekommen ist.

Die letzte nationale Volksbefragung in Frankreich gab es 2005, allerdings wurde diese vom damaligen Präsidenten Jacques Chirac initiiert. Damals lehnte überraschend eine Mehrheit den EU-Verfassungsvertrag ab. Über die Ratifizierung einer veränderten Version, des sogenannten Vertrags von Lissabon, stimmte 2008 dann das Parlament ab.

Die linke Opposition prangert regelmäßig die ihrer Ansicht nach zu hohen Hürden für eine Volksabstimmung an. Erst wenn 185 Abgeordnete und 4,7 Millionen Wähler den Vorschlag unterstützen, kann es eine Volksabstimmung auf Bürgerwunsch geben.

Macron sprach sich zudem dafür aus, Volksabstimmungen für mehr Bereiche zuzulassen als bisher. Damit ging er indirekt auf Forderungen der rechten und rechtspopulistischen Lager ein, die eine Volksabstimmung zum Umgang mit Migration fordern. Macron erklärte aber zugleich, dass eine Volksabstimmung das Recht auf Asyl nicht einschränken dürfe. 

Der Präsident bekräftigte sein Vorhaben, das Recht auf Abtreibung in der Verfassung festzuschreiben. Dies gilt vor allem als symbolische Geste, da es von keiner Partei in Frankreich in Frage gestellt wird.

Auch weitere Schritte zu einer Dezentralisierung sollten in eine reformierte Verfassung einfließen, sagte Macron. Kürzlich hatte der Präsident den Korsen zugesagt, den historischen und kulturellen Sonderstatus der Insel in die Verfassung aufzunehmen. 

"Die Verfassung darf nicht aus einer Laune heraus geändert werden", betonte der Präsident. Um die Verfassung in Frankreich zu ändern, müssen beide Kammern des Parlaments zusammentreten und zu drei Fünfteln für den neuen Text stimmen. 

kol/ju