Assistentin klagt gegen Entlassung
Dem französischen Filmemacher Luc Besson (60, “Léon – Der Profi”) drohen zehn Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von insgesamt 80.000 Euro, wenn das Gericht der Forderung des Staatsanwalts nachkommt, die dieser im Rahmen einer Anhörung im Pariser Vorort Bobigny am Mittwoch gestellt hatte. Eine ehemalige Assistentin von Bessons Filmproduktionsgesellschaft EuropaCorp hatte gegen ihre Entlassung geklagt.
Ein EuropaCorp-Sprecher sagte “Deadline” nun dazu, es handele sich um “Bashing”, “falsche Anschuldigungen” und widerspreche “der Entscheidung des Gewerkschaftsbundes vom 9. Oktober 2019”. Die besagte Assistentin hat 2015 begonnen, in der Europa-Abteilung der Firma zu arbeiten und wurde im Januar 2018 wegen “schweren Fehlverhaltens” wieder entlassen. Dagegen klagt sie. Eine Entscheidung in diesem Fall wird für den 8. Januar 2020 erwartet.
(ili/spot)