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Lohnfortzahlung für ungeimpfte Arbeitnehmer gestrichen – ungeimpfte Beamte kassieren trotzdem weiter!

Gerade erst hat die Politik beschlossen, die Lohnfortzahlung für ungeimpfte Arbeitnehmer zu streichen, wenn diese zum Beispiel als Kontaktperson eines Infizierten in Quarantäne müssen. Doch nun wird klar, dass diese Regelung nur für Arbeitnehmer durchgesetzt werden wird. Ungeimpfte Beamte werden hingegen auch weiterhin ihr Geld erhalten. Im Klartext: Für Beamte hat die gerade getroffene Entscheidung keine Auswirkungen.

Politik streicht Entschädigungszahlungen im Fall von Verdienstausfällen für Ungeimpfte

Jetzt ist die Entscheidung offiziell! Ungeimpfte Arbeitnehmer, die zukünftig als Kontaktperson in Quarantäne müssen, haben ab dem 1. November 2021 keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen bei Verdienstausfällen mehr. Diese Regelung wird für sämtliche Arbeitnehmer gelten und Ausnahmen sollen nur für Personen gemacht werden, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Zu dieser Entscheidung waren die Gesundheitsminister von Bund und Ländern mehrheitlich gekommen. Doch nun kommt heraus: Diese neue Regelung wird nicht für alle Berufsgruppen gleich angewendet werden können. Denn wie die “Bild”-Zeitung herausgefunden hat, wird diese Regelung für Beamte nicht duchzusetzen sein.

Beamte werden Zahlungen auch weiterhin erhalten

Deutsche Beamte müssen sich offenbar trotz der Entscheidung keinen Kopf machen, ob sie sich noch kurzfristig impfen lassen. Denn die

Lohnfortzahlung für Beamte wird trotz der jüngsten Entscheidung weitergehen. Auch wenn ungeimpfte Personen dieses Berufsstandes als Kontaktperson in Quarantäne müssen. Denn wie der Beamtenbund in der “Bild” erklärt, bräuchte es zur Umsetzung dieser Maßnahmen bei Beamten weit mehr als einen simplen Beschluss: “Die Beamtenbesoldung ist kein Arbeitslohn im herkömmlichen Sinne”, stellt ein Sprecher klar. Deshalb müsste nach dem auf dem sogenannten Alimentationsprinzip beruhende Lohnzahlungen, für Beamte “auf Länder und/oder Bundesebene gesondert gesetzlich geregelt werden”, verdeutlicht ein Sprecher des Beamtenbundes. Und dafür gibt es hohe juristische Hürden. Um auch die Zahlung an die Beamten auszusetzen, müsste das Besoldungsgesetz geändert werden. Bei diesem Schritt handele es sich jedoch um einen vielschichtigen, langwierigen Prozess, dessen Umsetzung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen dürfte. Aus diesem Grund werden die Zahlungen an die Beamten zunächst also auf jeden Fall weitergehen.

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