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Lebensmitte-Rückruf! Dieser Aufschnitt ist gesundheitsschädlich und mit E.coli-Bakterien verseucht!

Wieder einmal müssen die deutschen Verbraucher beim Verzehr von Wurstwaren vorsichtig sein. Wie nun bekannt wird, könnte nämlich ein beliebter Aufschnitt mit gefährlichen Bakterien verseucht sein. Aus diesem Grund hat der Hersteller bereits einen großen Rückruf gestartet. Das betroffene Produkt sollte daher keinesfalls verzehrt werden, weil ansonsten schwere gesundheitliche Probleme drohen könnten.

Vorsicht bei diesem Aufschnitt – er könnte gefährliche Bakterien enthalten

In Deutschland ist vor allem Salami sehr beliebt. In Umfragen vor einigen Monaten wurde sie zur zweitbeliebtesten Wurst im Supermarkt der Deutschen bestimmt. Deshalb dürfte der Rückruf dieser Salami zahlreiche Kunden in Deutschland verunsichern. Denn offenbar besteht die Gefahr, dass die Wurst des Unternehmens bei der Produktion mit E.coli-Bakterien verseucht wurde. Bei dem betroffenen Produkt handelt es sich um die “Salame con cinghiale“ , Salami mit Wildschwein in der 350 Gramm Packung. Die vom Rückruf betroffene Wurst hat die Chargenummer 22259 und das Mindesthaltbarkeitsdatum 13. Februar 2023. War diese Wurst im heimischen Vorratsschrank findet, sollte diese auf keinen Fall mehr verzehren. Bei Proben der Wurst waren Bakterien vom Typ Escherichia coli gefunden worden, die im Darm von manchen Wiederkäuern vorkommen. Vor allem in rohen Fleischprodukten können diese Bakterien zu gefährlichen Gesundheitsproblemen führen.

Gesundheitliche Probleme drohen

Bei einer Ansteckung durch die Bakterien leiden die Betroffenen meist unter wässrigem Durchfall. Außerdem kann es im Verlauf der Erkrankung zu Fieber und Erbrechen kommen. In besonders schweren Fällen kann sogar Blut im Stuhl entdeckt werden und es kommt zu krampfartigen Bauchschmerzen. Menschen mit einem schwachen Immunsystem können von noch gefährlicheren Folgen betroffen sein. Bei ihnen kann es zu Nierenversagen und unter Umständen sogar zum Tod kommen. Normalerweise machen sich die Symptome einer Erkrankung etwa 3 – 4 Tage nach dem Verzehr verseuchter Lebensmittel bemerkbar. Wer in den vergangenen Tagen unbewusst das zum Rückruf ausgeschriebene Produkte gegessen hat, sollte vorsichtshalber auf jeden Fall beim Hausarzt vorstellig werden. Kunden, die das vom Rückruf betroffene Produkt zu Hause im Kühlschrank haben, können es auch ohne Vorlage des Kassenbons dort zurückgeben, wo sie es gekauft haben und bekommen dann den Kaufpreis erstattet.

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